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Haftpflichtschäden
Werkstattrisiko bei Klagen aus abgetretenem Recht
Mit der Entscheidung vom 26.4.2022 (Az.: VI ZR 147/21) hat der BGH die Rechtsprechung zum Werkstattrisiko neu definiert. Die Auswirkungen dieses Urteils sind noch nicht absehbar. Gleichwohl sollten die Betriebe reagieren, um ihre Ansprüche zu sichern.