Forschende der Technischen Universität Berlin untersuchen im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums Risiken und Interessenskonflikte bei automatisierten und vernetzten Verkehrssystemen der Zukunft.
Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums wurden Risiken und Interessenskonflikte bei automatisierten und vernetzten Verkehrssystemen der Zukunft untersucht.
Auf dem Weg zur Arbeit im Auto schnell die Nachrichten lesen, ein paar E-Mails beantworten, vielleicht noch mal die Augen zumachen – was bei der heutigen Nutzung nur für Mitfahrende gilt, könnte durch das automatisierte Fahren in Zukunft für alle Autofahrenden möglich werden. Neben dieser veränderten Nutzung des Automobils verspricht sich nicht nur die Politik mehr an Sicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit im Individualverkehr. Doch wann werden vollautomatisierte Fahrzeuge auf deutschen Straßen zur Normalität? Welche rechtlichen Weichen müssen gestellt werden, um diese Vision einer neuen Automobilität in die Realität umzusetzen?
Um auch in Deutschland den Weg für die als disruptive Innovation gefeierte Technologie frei machen zu können, müssen noch diverse juristische Fragen geklärt werden. Diesen sind Wissenschaftler*innen des Fachgebiets Wirtschafts-, Unternehmens- und Technikrecht der Technischen Universität Berlin unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. Jürgen Ensthaler und Markus Gollrad auf der Spur. Sie erhielten 2017 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Zuschlag, eine für 12 Monate geförderte wissenschaftliche Studie zu einem der derzeit wichtigsten Schwerpunktthemen im Bereich Mobilität zu erstellen. Dafür wurde unter anderem das Patentrecht, das Zulassungsrecht, das Haftungsrecht sowie Rechte zum Thema Datenschutz genau unter die Lupe genommen.
Die Rechtslage beeinflusst, wie schnell selbstfahrende Autos in Deutschland Alltag sein werden. Aus den nun vorliegenden Ergebnissen können Empfehlungen für Politik und Wirtschaft als auch für die weitere Forschung entnommen werden. Die Studie wurde dem Bundesverkehrsministerium, heute unter Leitung des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, vorgelegt und ist dort bereits diskutiert worden.
Der TU-Professor Ensthaler fasst die Schwierigkeit der rechtlichen Umsetzung der neuen Technologie wie folgt zusammen: „Automatisiertes Fahren wird auf absehbare Zeit nur unter sehr eingeschränkten Umgebungsbedingungen möglich sein und dies muss sich entsprechend auch bei der Zulassung der Systeme abbilden.“
Eine Kurzfassung der Studie steht auf der Projektwebsite frei als Download zur Verfügung.
Stand vom 15.04.2021
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