Jahresausblick 2023 Das ändert sich für die Kfz-Branche
2023 bringt für die Kfz-Branche und Autofahrer einige Änderungen mit sich. Eine Übersicht über die Neuerungen erstellte »kfz-betrieb« mit Unterstützung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).

Im neuen Jahr stehen wieder wichtige Änderungen an. Für die Kfz-Branche ist das Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie zum Umweltbonus besonders bedeutend. Denn für Plug-in-Hybride gibt es keine Förderung mehr. Wie sich das auf die Nachfrage auswirkt, dürfte spannend werden.
Die Liste, worauf sich Kfz-Unternehmer, aber auch Kunden zum 1. Januar 2023 einstellen müssen, ist wieder lang. Viele Änderungen erfolgen turnusmäßig, so die Neueinstufungen bei den Versicherungen und die Änderungen bei den HU-Plaketten. Neu sind die Änderungen bei Garantiezusagen: Entgeltliche Garantiezusagen eines Kfz-Händlers sind zwar umsatzsteuerfrei, aber ab Januar versicherungssteuerpflichtig.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur noch digital
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat bald ausgedient. Für Arbeitgeber wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab Januar 2023 Pflicht. Bislang stand es ihnen frei, die AU elektronisch abrufen. Ende Dezember läuft die Pilotphase aus, der „gelbe Schein“ fällt dann weg.
Arbeitnehmer bekommen nur noch einen Ausdruck für ihre eigenen Unterlagen. Ärzte müssen die Arbeitsunfähigkeit der Patienten an deren Krankenkassen elektronisch melden. Die wiederum müssen sie dem Arbeitgeber zum Abruf bereitstellen.
Unabhängig davon sind Arbeitnehmer weiterhin verpflichtet, ihrem Arbeitgeber am ersten Tag zu melden, dass sie arbeitsunfähig sind. Die eAU gilt aber nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer sowie für Minijobber. Für privat Versicherte gilt weiterhin die Krankmeldung in Papierform.
BEA-Verfahren wird Pflicht
Das bislang nur freiwillige Nutzen des BEA-Verfahren („Bescheinigungen Elektronisch Annehmen“) der Bundesagentur für Arbeit für die elektronische Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen, die die Arbeitsagenturen benötigen, wird Pflicht. Alle Arbeitgeber müssen ab dem 1. Januar 2023 Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen sowie Nebeneinkommensbescheinigungen online übermitteln. Für Arbeitsverhältnisse, die im Dezember 2022 enden, können die Bescheinigungen noch in Papierform eingereicht werden. Ab Januar sind Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die elektronische Übermittlung ihrer Daten zu informieren.
Corona-Regeln laufen aus
Die aktuell gültigen Corona-Regeln gelten noch bis zum 7. April 2023. Bis dahin muss die Bundesregierung entscheiden, ob bzw. wie es damit weitergeht. Zurzeit sind bundesweit etwa FFP2-Masken noch in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen vorgeschrieben. Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, zum Beispiel Maskenpflichten im öffentlichen Nahverkehr.
CO2-Bepreisung wird ausgesetzt
Wegen des starken Anstiegs der Energiekosten wird die jährliche Erhöhung der CO2-Bepreisung zum Jahreswechsel diesmal ausgesetzt. Damit bleibt die bisherige Abgabe pro Tonne CO2 von 30 Euro. Ursprünglich sollte ab 1. Januar 2023 die CO2-Abgabe auf 35 Euro steigen. Das hätte automatisch zu einer Preiserhöhung bei Benzin- und Dieselkraftstoffen gefühlt. Ob die Kraftstoffpreise nun stabil bleiben, ist eine spannende Frage. Anfang 2024 soll die Abgabe dann auf 35 Euro erhöht werden.
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