Aufbereitung von Pkw-Leichtmetallrädern Die Richtlinie kommt im Januar

Künftig wird das flächige Abdrehen beschädigter Leichtmetallräder nicht mehr möglich sein. Die Veröffentlichung der Richtlinie, die das untersagt, ist für Mitte Januar 2023 angekündigt. Unserem Schwesterblatt »kfz-betrieb« liegen hierzu mehrere Leserreaktionen vor.

Leser von »kfz-betrieb« sprechen sich mehrheitlich gegen die Richtlinie und somit für das Beibehalten der bisherigen Vorgehensweise aus.
Leser von »kfz-betrieb« sprechen sich mehrheitlich gegen die Richtlinie und somit für das Beibehalten der bisherigen Vorgehensweise aus.
(Bild: Rosenow – »kfz-betrieb«)

Eigentlich ist es etwas Positives, wenn aus dem Grundsatzpapier einer Prüforganisation eine unmissverständliche und bundesweit gültige Richtlinie entsteht. Doch diesmal sind die Interessen von Werkstätten und Autohäusern betroffen. Ihre teilweise hohen Investitionen in Bearbeitungsmaschinen scheinen vergeblich gewesen zu sein.

Darum geht es konkret: Eine deutsche Richtlinie wird künftig die Aufbereitung von Pkw-Leichtmetallrädern regeln. Deren Basis ist das 2004 entstandene, branchenbekannte Grundsatzpapier des TÜV Süd. Jedoch wurde der Inhalt dieses Grundsatzpapiers nicht eins zu eins übernommen. Hauptsächliche Änderung ist eine Ergänzung im Punkt 3.2 Technische Einschränkungen. Sie lautet: „Ein maschinelles Bearbeiten (ausgenommen örtliches Anschleifen), zum Beispiel bei glanzgedrehten Rädern, ist auf Grund der Wandstärkenreduzierung nicht zulässig.“