Onlineforum Werkstattrecht Diese Besonderheiten gelten bei der Schadenabwicklung an Flottenfahrzeugen

Von Konrad Wenz |

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Versicherungen möchten von den Rabatten, die Werkstätten ihren Flottenkunden anbieten, im Schadenfall etwas abhaben. Ob das legal ist, erfahren Teilnehmer beim Onlineforum Werkstattrecht.

Inka Pichler ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und gilt in der Branche als eine von sehr wenigen Expertinnen in Sachen Flotten- und Fuhrparkrecht.
Inka Pichler ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und gilt in der Branche als eine von sehr wenigen Expertinnen in Sachen Flotten- und Fuhrparkrecht.
(Bild: ETL Voigt)

Werkstätten räumen Flottenbetreibern häufig Rabatte für Service- bzw. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten ein. Im Schadenfall wollen Versicherungen diese Vergünstigungen für sich geltend machen und so die Reparaturkosten senken. Erste Gerichtsurteile auch vom BGH geben den Versicherern recht, und erste Stimmen sagen, dass dies auch für Leasingfahrzeuge gelten könnte. Das wiederum hieße, dass auch Endverbraucher mit ihren geleasten Fahrzeugen davon betroffen wären.

Das Onlineforum Werkstattrecht am 8. Juni 2022 beschäftigt sich in diesem Zusammenhang mit den folgenden Fragen und Themen: Was passiert, wenn der gewerbliche Kunde mit einer Kleinflotte einen Unfallschaden erleidet? Hier kommen die hohen Rabatte in der Regel nicht zum Tragen – allerdings fordert sie der Versicherer ein. Auf was muss sich die Werkstatt einstellen, wie kann sie sich vor zu hohen Forderungen schützen und welche Bereiche sind neben den reinen Reparaturkosten noch von den Rabattforderungen betroffen? Muss der Sachverständige beim Gutachten die Großkundenrabatte schon berücksichtigen?

Flottenbetreiber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern nur Kraftfahrzeuge zu überlassen, die unter anderem „betriebssicher“ sind, das heißt die jährliche Sachkundigenprüfung gemäß § 57 DGUV Vorschrift 70 aufweisen. Trifft dies auch für Unfallersatzfahrzeuge zu, welche die Werkstatt den Fahrzeugnutzern während der Reparatur oder Wartung zur Verfügung stellt?

Letztlich muss die Werkstattrechnung an den Auftraggeber adressiert werden. Doch welche Befugnis, Aufträge zu erteilen, hat der Fahrzeugnutzer, der das Fahrzeug in die Werkstatt bringt? Um nicht auf den Kosten von Mietwagen, Reifeneinlagerungen, Reinigungen etc. sitzen zu bleiben, sollten Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden. Die Gerichte weisen sonst im Zweifel Klagen ab, da kein Zahlungsanspruch gegen die Flottenkunden selbst besteht. Die daraus folgende Frage für die Werkstatt lautet: Warum ist dies der Fall und wie komme ich trotzdem zu meinem Geld?

SEMINAR-TIPP

Onlineforum Werkstattrecht: Neue Chancen in der Kaskoversicherung

Die Fachanwältin für Verkehrsrecht Inka Pichler gibt Teilnehmern im Rahmen des Onlineforum Werkstattrecht am 8. Juni 2022 einen Einblick, welche Besonderheiten Kfz-Betriebe bei der Schadenabwicklung an Flottenfahrzeugen beachten müssen.

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