ZKF-Bundesverbandstag 2023 Erhöhtes Risiko bei Klagen aus abgetretenem Recht

Von Konrad Wenz Lesedauer: 1 min |

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Die Abtretung von Forderungen gegen den zahlungspflichtigen Versicherer ist im Unfallreparaturgeschäft die Regel. Doch Vorsicht: Ein aktuelles BGH-Urteil legt hier neue Maßstäbe an. Verkehrsfachanwalt Matthias Nickel erläutert in Bremen, um was es geht und wie Betriebe reagieren sollten.

Kürzt die Versicherung die Reparaturrechnung bleibt der Werkstatt nur der Klageweg. Ein BGH-Urteil erhöht hier das Klagerisiko für Werkstätten.
Kürzt die Versicherung die Reparaturrechnung bleibt der Werkstatt nur der Klageweg. Ein BGH-Urteil erhöht hier das Klagerisiko für Werkstätten.
(Bild: Schreiner|VCG)

Was passiert, wenn der Haftpflichtversicherer den Geschädigten etwa in Form eines Prüfberichts darauf hinweist, dass die Rechnung der Werkstatt zu hoch ist? Und wie ist es, wenn der Geschädigte seine Schadensersatzforderung an die Werkstatt abgetreten hat? Ist eine solche Abtretung überhaupt wirksam? Und liegt das Werkstatt- und Prognoserisiko dann immer noch beim Unfallverursacher?

Es ist gängige Praxis, dass K&L-Betriebe dem Kunden möglichst alles abnehmen, wenn es um die Reparatur seines Unfallschadens geht: Die Betriebe erstellen einen Kostenvoranschlag und korrespondieren mit der Versicherung, sie reparieren das Fahrzeug und rechnen anschließend direkt mit der Versicherung ab. Läuft alles gut, erhält der Geschädigte sein Auto repariert und gereinigt zurück, ohne dass er in Vorleistung treten musste. Voraussetzung hierfür ist die Abtretung.

Werkstätten und Kunden glauben oft, dass mit der unterzeichneten Abtretung der Ansprüche gegen die Versicherung alles erledigt ist. Kommt es allerdings dazu, dass die Versicherung die Werkstattrechnung kürzt, stimmt das nicht mehr. Der Geschädigte wird durch die Rechtsprechung zu Werkstatt- beziehungsweise Prognoserisiko geschützt. Doch stimmt das auch für die Werkstatt?

Mit der Entscheidung vom 26.4.2022 (Az.: VI ZR 147/21) hat der BGH die Rechtsprechung zum Werkstattrisiko neu definiert. Verkehrsfachanwalt Matthias Nickel geht während des ZKF-Bundesverbandstag vom 22.6. bis zum 24.6. 2023 in Bremen mit seinem Vortrag „Klage aus abgetretenem Recht: Neue Urteile und die Auswirkungen auf Klagen gegen Rechnungskürzungen“ auf die Veränderungen und die möglichen Risiken für Werkstätten anhand aktueller Gerichtsurteile ein.

Der ZKF lädt die Mitgliedsbetriebe zu ihrem Bundesverbandstag ein. Neben den Infos zur aktuellen Rechtsprechung bezüglich des sogenannten Werkstattrisikos bietet die Veranstaltung Vorträge und Diskussionsrunden zu relevanten Branchenthemen sowie eine große Fachausstellung. Wollen auch Sie dabei sein? Am Besten gleich anmelden!  

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