Die Abtretung von Forderungen gegen den zahlungspflichtigen Versicherer ist im Unfallreparaturgeschäft die Regel. Doch Vorsicht: Ein aktuelles BGH-Urteil legt hier neue Maßstäbe an. Verkehrsfachanwalt Matthias Nickel erläutert in Bremen, um was es geht und wie Betriebe reagieren sollten.
Kürzt die Versicherung die Reparaturrechnung bleibt der Werkstatt nur der Klageweg. Ein BGH-Urteil erhöht hier das Klagerisiko für Werkstätten.
(Bild: Schreiner|VCG)
Was passiert, wenn der Haftpflichtversicherer den Geschädigten etwa in Form eines Prüfberichts darauf hinweist, dass die Rechnung der Werkstatt zu hoch ist? Und wie ist es, wenn der Geschädigte seine Schadensersatzforderung an die Werkstatt abgetreten hat? Ist eine solche Abtretung überhaupt wirksam? Und liegt das Werkstatt- und Prognoserisiko dann immer noch beim Unfallverursacher?
Es ist gängige Praxis, dass K&L-Betriebe dem Kunden möglichst alles abnehmen, wenn es um die Reparatur seines Unfallschadens geht: Die Betriebe erstellen einen Kostenvoranschlag und korrespondieren mit der Versicherung, sie reparieren das Fahrzeug und rechnen anschließend direkt mit der Versicherung ab. Läuft alles gut, erhält der Geschädigte sein Auto repariert und gereinigt zurück, ohne dass er in Vorleistung treten musste. Voraussetzung hierfür ist die Abtretung.
Werkstätten und Kunden glauben oft, dass mit der unterzeichneten Abtretung der Ansprüche gegen die Versicherung alles erledigt ist. Kommt es allerdings dazu, dass die Versicherung die Werkstattrechnung kürzt, stimmt das nicht mehr. Der Geschädigte wird durch die Rechtsprechung zu Werkstatt- beziehungsweise Prognoserisiko geschützt. Doch stimmt das auch für die Werkstatt?
Mit der Entscheidung vom 26.4.2022 (Az.: VI ZR 147/21) hat der BGH die Rechtsprechung zum Werkstattrisiko neu definiert. Verkehrsfachanwalt Matthias Nickel geht während des ZKF-Bundesverbandstag vom 22.6. bis zum 24.6. 2023 in Bremen mit seinem Vortrag „Klage aus abgetretenem Recht: Neue Urteile und die Auswirkungen auf Klagen gegen Rechnungskürzungen“ auf die Veränderungen und die möglichen Risiken für Werkstätten anhand aktueller Gerichtsurteile ein.
Der ZKF lädt die Mitgliedsbetriebe zu ihrem Bundesverbandstag ein. Neben den Infos zur aktuellen Rechtsprechung bezüglich des sogenannten Werkstattrisikos bietet die Veranstaltung Vorträge und Diskussionsrunden zu relevanten Branchenthemen sowie eine große Fachausstellung. Wollen auch Sie dabei sein? Am Besten gleich anmelden!
(ID:49541532)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.