E-Commerce Freigrenze für Importe aus Nicht-EU-Ländern weggefallen

Von Silvia Lulei

Wer regelmäßig kleinteilige Artikel im Ausland bestellt hat, muss jetzt anfangen, zu rechnen. Denn zum 1. Juli 2021 ist die bisherige Freigrenze von 22 Euro für importierte Waren aus einem Nicht-EU-Land weggefallen. Das bedeutet, dass man jetzt für fast jede Ware Einfuhrabgaben bezahlen muss.

Waren, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, werden jetzt ab dem ersten Cent Warenwert besteuert.
Waren, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, werden jetzt ab dem ersten Cent Warenwert besteuert.
(Bild: Pixabay)

Mit der Neuregelung der Einfuhrabgaben will die Europäische Kommission ausländische Versandhändler nicht länger steuerrechtlich bevorzugen. Denn bislang mussten Händler mit Sitz in der EU auf all ihre Waren Umsatzsteuer abführen; Bestellungen bei Händlern aus Nicht-EU-Staaten waren dagegen bis zu einem Wert von 22 Euro von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Damit ist jetzt Schluss – und wahrscheinlich werden sich auch die Preise für den Besteller erhöhen.