Gasanlagenprüfung G 607 Gestrichen, um zurückzukommen
Seit Anfang 2020 war die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Reisemobilen und Caravans ausgesetzt – nun wurde sie komplett aus der HU-Verordnung gestrichen. Eine neue gesetzliche Basis für diese sicherheitsrelevante Prüfung fehlt aber noch.
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Wie der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) mitteilte, streicht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zum 1. April 2022 die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Caravans aus der HU-Richtlinie. Diese war erst 2018 in die Hauptuntersuchung integriert, Anfang 2020 aber schon wieder ausgesetzt worden. Begründung damals: Die für die Gasprüfung verwendeten Prüfmittel seien „messtechnisch nicht rückführbar“.
Künftig soll sie als eine eigenständige Prüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) zurückkehren – und zwar nicht nur für Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen. Dank einer neuen Rechtsgrundlage sollen unabhängige Prüfer den Check übernehmen können. Die Prüfung der Gasanlagen bleibt damit außerhalb des rechtlich vorgegebenen Akkreditierungsrahmens, und die Ausführenden müssen sich nicht für ein spezielles System akkreditieren.
Thomas Aukamm, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik e. V. (ZKF), ordnet die Änderung wie folgt ein: „Durch die Streichung der G-607-Prüfung aus der HU-Richtlinie hat sich nichts geändert! Die Relevanz der Prüfung für das Bestehen der HU ist bereits seit Beginn des Jahres 2020 ausgesetzt. Eine Neuregelung wird bis Ende 2022 erwartet. Bis dahin empfehlen der ZKF und alle weiteren, mit dem Thema befassten seriösen Verbände, an der bewährten Praxis festzuhalten und die G-607-Prüfung wie bisher alle zwei Jahre durch einen zertifizierten Sachkundigen durchzuführen zu lassen.“
Eine defekte Flüssiggasanlage im Wohnmobil beeinträchtigt die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs und gefährdet die Gesundheit der Passagiere. Die Betreiber des Wohnmobils sind auch weiterhin verantwortlich, für die Sicherheit ihrer Flüssiggasanlage zu sorgen. Daran ändert die Aussetzung einer Prüfpflicht im Rahmen der HU nichts. Eine positiv bescheinigte G-607-Prüfung ist der Nachweis für den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadenfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen. Darüber hinaus ist der Nachweis einer gültigen G-607-Prüfung auf vielen Campingplätzen eine Bedingung für die Platznutzung, heißt es beim ZKF.
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