BGH-Richter Thomas Offenloch referiert auf dem Kfz-Sachverständigen Forum zur Ersatzfähigkeit von Sachverständigen-Honoraren.
Das Kfz-Sachverständigenforum findet am 7. 2. 2023 in Würzburg statt.
(Bild: Knüttel | BKfotofilm)
Das Honorar des Sachverständigen gerät bei Kfz-Unfallschäden immer stärker in den Fokus der Assekuranzen. Diese wollen bzw. müssen die Kosten in der Schadenregulierung senken – und um dies zu erreichen lassen sich Versicherer einiges einfallen. Gestritten wird in der Regel um die Höhe des Sachverständigenhonorars. Aber auch mit Regressforderungen müssen sich Kfz-Sachverständige immer häufiger auseinandersetzen – beispielsweise, wenn eine Versicherung oder ein Prüfdienstleister die Meinung vertritt, dass das Sachverständigengutachten Arbeiten beinhaltet, die entweder so oder gar nicht notwendig seien. Welche Haftungsfälle es für Sachverständige gibt, in welcher Höhe Sachverständigenhonorare ersatzfähig sind und welche Chancen zur Honorarkürzung sogenannte Prüfberichte haben, erfahren Kfz-Sachverständige auf dem Kfz-Sachverständigen Forum am 7. Februar 2023 im Vogel Convention Center in Würzburg.
Thomas Offenloch, BGH-Richter VI. Senat, hat die Sachverständigenhonorare im Fokus.
(Bild: Rainer Wengel)
BGH-Richter Thomas Offenloch stellt klar: „Kommt der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall zum Sachverständigen, um den an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden begutachten zu lassen, dann ist der Geschädigte Auftraggeber des Sachverständigen und damit auch dessen Honorarschuldner.“ Der Geschädigte wolle aber auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben, sondern sie sich vom Schädiger oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherer erstatten lassen oder – ihm oft lieber – den Sachverständigen von vornherein in die Lage versetzen, direkt mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer abzurechnen. Dass beides grundsätzlich möglich ist, sei lange geklärt, sagt der BGH-Richter. Aber in welcher Höhe sind Schädiger und Haftpflichtversicherer zum Ausgleich von Sachverständigenkosten verpflichtet? Was ist insoweit der „erforderliche Geldbetrag“ im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB? Kann ein an der Schadenshöhe orientiertes Honorar ersatzfähig sein oder muss der Sachverständige insoweit zwingend nach Zeitaufwand abrechnen? Welche vom Sachverständigen dem Geschädigten in Auftrag gestellten Nebenkosten haben Schädiger und Haftpflichtversicherer zu ersetzen? Was gilt für Desinfektionszuschläge im Zuge von Corona? Diese und andere Fragen zur Ersatzfähigkeit des Sachverständigenhonorars wird Thomas Offenloch im Rahmen seines Vortrags auf dem Kfz-Sachverständigen Forum beleuchten – und zwar auf der Grundlage der aktuellsten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Thema.
Kfz-Sachverständigen Forum 2023
Unter dem Leitthema "Wird Sachverstand noch honoriert? – Das zutreffende Sachverständigenhonorar" findet am 7. Februar 2023 das Kfz-Sachverständigen Forum in Würzburg statt. Das Forum ist eine unabhängige Plattform für Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte, um sich zu aktuellen Themen weiterzubilden und neue Kontakte in der Branche zu knüpfen sowie Erfahrungen mit Kollegen auszutauschen.
Gewinnen Sie durch die Fachvorträge Impulse für Ihr eigenes Geschäft und treffen Sie in der begleitenden Ausstellung Unternehmen, die mit ihren Produkten und/oder Dienstleistungen Ihren Alltag erleichtern!
Darüber hinaus hat die Redaktion »Fahrzeug+Karosserie« in Kooperation mit Autorechtaktuell ein informatives Programm für Kfz-Sachverständige zusammengestellt, das von einer Fachausstellung begleitet wird. Verpassen Sie nicht dieses Branchenevent und melden Sie sich hier an!
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Stand vom 15.04.2021
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