Kfz-Schadenregulierung Keine Pflicht zur Vorlage von Fremdrechnungen

Von Fachanwalt für Verkehrsrecht, Matthias Nickel, Mayen |

Arbeitsteilung ist bei der Karosserieinstandsetzung eher die Regel denn die Ausnahme. Einige Autohäuser nehmen die Aufträge von ihren Kunden nur noch an und vergeben den gesamten Reparaturauftrag an einen oder mehrere Subunternehmer.Die Rechnung erstellt der vom Kunden beauftragte Betrieb. Dieser ist zur Vorlage der Fremdrechnungen nicht verpflichtet.

Fremdrechnungen braucht die Werkstatt der zur Zahlung verpflichteten versicherung nicht vorzulegen.
Fremdrechnungen braucht die Werkstatt der zur Zahlung verpflichteten versicherung nicht vorzulegen.
(Bild: Spies Hecker)

Dass bei der Karosseriereparatur einzelne Arbeiten fremd vergeben und von Subunternehmern der vom Kunden beauftragten Werkstatt ausgeführt werden, ist allgemein bekannt.

Versicherer nehmen dies häufig zum Anlass, den Geschädigten oder – bei Vorlage einer Abtretung – den Reparaturbetrieb aufzufordern, die jeweiligen Fremdrechnungen der Subunternehmer vorzulegen. Das Motiv dieser Vorgehensweise liegt auf der Hand: Die Versicherer sind der Auffassung, der Rechnung stellende Reparaturbetrieb solle nicht auch an den fremdvergebenen Leistungen verdienen.