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Mietwagenkosten Mietwagen auch bei geringem Fahrbedarf
Immer wieder beanstanden die Versicherer Mietwagen-kosten, wenn der Geschädigte weniger als 20 Kilometer pro Tag mit dem Mietauto zurücklegt. Corona rüttelt an dieser Pauschalgrenze.
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In der April-Ausgabe der »F+K« hatten wir – ohne Urteile präsentieren zu können – das Thema der nur für wenige Kilometer pro Tag genommenen Mietwagen nach einem Unfallschaden aufgegriffen. Die Pandemie hat in vielen Fällen dazu geführt, dass es nach einem Unfall ohne Ersatzmobilität nicht ging, aber der Fahrbedarf nur gering war oder ist. Übliche Fahrten entfielen (Homeoffice etc.), doch die Versorgungsnotwendigkeiten bestehen weiter. So gibt es die Faustregel, dass der Geschädigte den Mietwagen im Schnitt 20 km pro Tag nutzen muss, um nicht auf die hypothetischen Kosten für Taxi oder den öffentlichen Nahverkehr verwiesen zu werden.
BGH: Unter 20 km/Tag geht bei guten Gründen
Wenn der Geschädigte aber gute Gründe vorträgt, warum er trotz niedriger Fahrstrecke den Mietwagen braucht, hat er Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten BGH, Urteil vom 5.2.2013, Az. VI ZR 290/11). In Einzelfällen genügt als Grund, dass ein Fahrzeug verfügbar sein muss, um in Alarmsituationen (z. B. Feuerwehrmann) mobil zu sein.
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