„Technische Aktion“ Möglicher Antriebsverlust beim BMW iX1

Von Niko Ganzer Lesedauer: 1 min |

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Etwas über 1.400 Halter des Elektrofahrzeugs sollen hierzulande in einer Vertragswerkstatt erscheinen. Die Maßnahme wird nicht behördlich überwacht, weshalb der Hersteller auch nicht von einem Rückruf spricht.

Bei den Modellen des BMW iX1 ist der Produktionszeitraum November 2022 bis Juli 2023 von der Maßnahme betroffen.
Bei den Modellen des BMW iX1 ist der Produktionszeitraum November 2022 bis Juli 2023 von der Maßnahme betroffen.
(Bild: BMW)

BMW holt weltweit 5.855 Elektrofahrzeuge in die Vertragswerkstätten. In Deutschland seien von dieser „technischen Aktion“ in Summe 1.511 iX1 betroffen, wovon sich bereits 1.408 Fahrzeuge in Kundenhand befänden, sagte eine Konzernsprecherin auf Nachfrage.

„Weiterhin sind Entwicklungs- und Vorserienfahrzeuge eines anderen BEV Modells betroffen, welches noch keinen Marktstart hatte“, erklärte sie weiter. Da diese Fahrzeuge als Erprobungsfahrzeuge zugelassen seien, müssten sie ebenfalls den Behörden gemeldet werden.

Fahrer erhält Fehlermeldung

„Interne Qualitätsprüfungen und Kundenbeanstandungen haben ergeben, dass sich bei den betroffenen Fahrzeugen aufgrund eines Fertigungsfehlers im Prozess des Lieferanten unter Umständen eine Abtriebswelle aus der elektrischen Antriebseinheit lösen kann. In sehr seltenen Fällen kann dies zu einem Antriebsverlust und in der Folge zu einem Ausrollen des Fahrzeugs führen“, erklärte die Sprecherin Fehlerbild und mögliche Auswirkung.

Im Fehlerfall werde dem Fahrer der Ausfall über eine rote Check-Control Meldung („Antrieb gestört“) angezeigt. Angekündigt wird ein Wechsel der Abtriebswelle vorne links und/oder rechts. Beim iX1 ist nach unseren Informationen der Produktionszeitraum November 2022 bis Juli 2023 betroffen.

Die Maßnahme läuft intern unter den Aktionscodes „0031100200“ und „0031110200“ und findet sich bislang nicht in der Rückruf-Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Laut der Sprecherin sei der Fehler zwar nach Flensburg gemeldet worden, die Abhilfemaßnahme werde aber seitens der Behörde nicht überwacht.

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