Technische Akademie Bergen und Abschleppen Die Schulungstermine für 2023 stehen fest
Sieben Schulungsthemen an sechs Standorten bietet die Servicegesellschaft des Verbands der Bergungs- und Abschleppunternehmen (VBA) in diesem Jahr. Darunter findet sich ein häufig unterschätztes Thema, das Kfz-Betrieben jedoch viel Geld kosten kann.

Wer an einer Schulung der Technischen Akademie Bergen und Abschleppen (TABA) teilnehmen will, kann, muss aber nicht zum Sitz der Servicegesellschaft des Verbands der Bergungs- und Abschleppunternehmen (VBA) nach Wuppertal reisen. Alternativ existieren sieben weitere, über das Bundesgebiet verteilte Standorte, von denen bislang fünf für Schulungen von Februar bis November 2023 genutzt werden: Blaustein bei Ulm, Frankfurt am Main, Leipzig, Hamburg und Ostercappeln bei Osnabrück. Dort stehen folgende sieben Schulungsthemen auf dem Programm:
- Kfz mit Hochvoltsystemen sicher bergen und abschleppen – fachkundig unterwiesene Person der Stufe 1S
- Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten DGUV-I 214-010 (BGI 800)
- VBA-qualifizierte Bergungs- und Abschleppfachkraft
- Bergungsleiter
- Technikseminar Nutzfahrzeuge/Busse
- Technik-Sonderfachseminar Nutzfahrzeuge/Busse
- Fahrerkarten/Fahrtenschreiber und deren Ausnahmen
Während der quantitative Focus auf den vier erstgenannten Seminaren liegt, legt der Schulungsanbieter besonderen Wert auf ein häufig unterschätztes Themengebiet, das Kfz-Betrieben mit Pannenhilfe jedoch viel Geld kosten kann: Fahrerkarten/Fahrtenschreiber und deren Ausnahmen. Zitat aus der Mitteilung der TABA: „Der Umgang mit Fahrerkarten und Fahrtenschreibern ist in vielen Fällen unbewusst fehlerhaft oder spielt nur eine untergeordnete Rolle im Betrieb, obwohl die Bußgeldbeträge zu den höchsten gehören, die deutsche Bußgeldkataloge zu bieten haben. Bis zu 250 Euro je 24 Stunden für die Falschbedienung eines digitalen Fahrtenschreibers, 1.000 Euro je 24 Stunden für das Unternehmen, wenn ein Fahrtenschreiber nicht benutzt wird, obwohl das erforderlich gewesen wäre, und 1.500 Euro je Fahrt, wenn ein Fahrtenschreiber nicht eingebaut wurde, obwohl dieser vorgeschrieben ist. Bei jedem Bußgeld bekommt das Unternehmen einen Eintrag in die Risikoeinstufung für Unternehmen gemäß EU-Verordnung 2016/403. Zudem hat das Unternehmen verpflichtend zu unterweisen, wenn es feststellt oder hätte feststellen müssen, dass Fahrtenschreiber nicht oder nicht richtig bedient werden.“
Im Seminar Fahrerkarten/Fahrtenschreiber und deren Ausnahmen werden Kraftfahrer und Verantwortliche innerhalb eines Tages gemäß EU-Verordnung 165/2014, Artikel 33, unterwiesen, auch anhand praktischer Beispiele der Regelungen und Ausnahmen. „Die Teilnehmer erfahren, wie Fahrtenschreiber richtig bedient werden, wann man von Ausnahmen Gebrauch machen kann und wann Fahrerkarten nicht erforderlich sind“, erklärt die TABA.
Am Ende des Seminars erhalten Teilnehmer sowohl eine Urkunde als auch eine Bescheinigung über eine Fahrtenschreiberunterweisung, sodass diese im Betrieb zunächst nicht erforderlich ist. Für Anmeldungen zu den Seminaren hier klicken.
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