GDV Solvenzlage konstant gut
Nach Einschätzung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (Berlin) ist die Solvenzsituation der deutschen Versicherungsbranche weiter gut.
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Der GDV schätzt die Solvenzsituation der deutschen Versicherungsbranche als konstant gut ein. Die sogenannte Bedeckungsquote - also das Verhältnis der verfügbaren zu den aufsichtsrechtlich geforderten Eigenmitteln – zum 31.12.2017 wird wohl in der Lebensversicherung über dem Vorjahreswert von 344 Prozent liegen, in der Schaden-/Unfallversicherung dürfte die Quote stabil bleiben.
Unternehmen müssen nach Auskunft des GDV bis zum 7. Mai ihren „Bericht zur Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) veröffentlichen, der neben einer Vielzahl von Informationen auch Angaben zur Bedeckungsquote enthält. Nach Berechnungen des Verbandes und den bereits veröffentlichten Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für das vierte Quartal 2017 ist die Bedeckungsquote in der Lebensversicherung auf rund 382 Prozent gestiegen (4. Quartal 2016: 316 Prozent). In der Schaden-/Unfallversicherung belief sich die Bedeckungsquote laut BaFin im vierten Quartal 2017 auf rund 284 Prozent gegenüber 278 Prozent im Vergleichszeitraum. Dies ist auch eine Indikation für die Bedeckungsquote zum 31.12.2017.
Dr. Axel Wehling, Mitglied der GDV-Geschäftsführung meint dazu: „Das nachhaltig höhere Zinsniveau stabilisiert die Branche und führt unter Solvency II folgerichtig zu höheren Solvenzquoten. In der alten Aufsichtswelt schlägt sich der Zinseffekt hingegen nicht positiv nieder: Obwohl die Finanzierungslasten für die Versicherer allmählich sinken, müssen die Unternehmen immer mehr Mittel in die Zinszusatzreserve einstellen. Eine Anpassung der Berechnungsformel an die veränderte Zinsrealität ist daher dringend erforderlich.“
Den SFCR-Bericht müssen alle Versicherungsunternehmen aller Sparten veröffentlichen. Dieser richtet sich auch an die Versicherungsnehmer. Die Vielzahl an gesetzlich geforderten Detailinformationen macht die Berichte jedoch für Nicht-Experten nahezu unverständlich. Um dem Abhilfe zu schaffen, müsste den Unternehmen gestattet werden, sich auf wesentliche Informationen zu beschränken. Leider ist es nach geltender Rechtslage genau umgekehrt: Unternehmen müssen auch dann zu bestimmten Aspekten Auskunft geben, wenn sie gar nicht betroffen sind.
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