Euro-7-Abgasnorm Verbände halten EU-Zeitplan nicht für umsetzbar

Von Doris Pfaff Lesedauer: 4 min |

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Mit Warnungen reagieren die Autoverbände auf die bevorstehende Abgasnorm Euro 7. Die Zielvorgaben der EU seien in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar und würden zudem die Neuwagenpreise in die Höhe treiben. Der ZDK hält zudem eine Ergänzung und Präzisierung der EU-Vorlage für dringend erforderlich.

Bei der Überwachung und Kontrolle von Emissionswerten hält der ZDK keine weiteren und neuen Messmethoden für erforderlich. Mit den jährlich rund 25 Millionen Abgasuntersuchungen mit Emissionsmessungen am Endrohr des Abgasstrangs durch akkreditierte Prüfstellen und AU-Werkstätten sorge das Kfz-Gewerbe dafür, dass die vorgeschriebenen Emissionswerte eingehalten werden.
Bei der Überwachung und Kontrolle von Emissionswerten hält der ZDK keine weiteren und neuen Messmethoden für erforderlich. Mit den jährlich rund 25 Millionen Abgasuntersuchungen mit Emissionsmessungen am Endrohr des Abgasstrangs durch akkreditierte Prüfstellen und AU-Werkstätten sorge das Kfz-Gewerbe dafür, dass die vorgeschriebenen Emissionswerte eingehalten werden.
(Bild: ProMotor)

Ab Juli 2025 sollen neue Pkw deutlich weniger Schadstoffe produzieren und dadurch für eine bessere Luftqualität in den Großstädten sorgen, ab 2027 auch neue Nutzfahrzeuge und Busse. Durch eine neue Abgasnorm der EU soll der Ausstoß von Stickoxiden (NOX) durch Autos bis 2035 um 35 Prozent gesenkt werden, bei Bussen und Lkw um über 50 Prozent. Es sollen nicht nur die Emissionen aus dem Auspuff, sondern auch die Partikel aus Bremsen und Reifen inbegriffen sein.

Auf den im November 2022 vorgelegten EU-Entwurf zur Euro-7-Norm hatten verschiedene Verbände, darunter das Kfz-Gewerbe, mit Eingaben reagiert. Seit Montag (13. Februar) ist die zweite öffentliche Konsultationsrunde abgeschlossen. Die Entscheidung über die neue Abgasnorm wird für Dienstag erwartet.

Kritik vor allem am Zeitplan der EU

Die Sorge, dass die Eingaben und Vorschläge aus der Branche von der EU unberücksichtigt bleiben könnten, sind groß. Das unterstreichen die Appelle aus den verschiedenen Reihen. Die Hauptkritik der Branche bezieht sich auf den Zeitplan, aber auch das Verfahren.

Denn die neue Abgasrichtlinie sieht für Neuwagen schon ab 2025 neue Schadstoffgrenzwerte vor, die auch unter Extrembedingungen eingehalten werden müssen. Dafür brauche es neue und umfangreichere Messungen, so die Kritik der Autoindustrie.

Das werde die Fahrzeugproduktion stark verteuern. Der VDA fürchtet sogar, dass die Produktion von einigen Kleinfahrzeugen aus Kostengründen wegfallen könnte. Auch die Herstellung von Nutzfahrzeugen werde unter diesen Vorgaben gefährdet und könne dazu führen, dass bestimmte Typen ganz wegfielen.

Dass Fahrzeuge wegen der neuen Abgasnorm teurer werden, glaubt auch das Bundesverkehrsministerium und gab auf Nachfrage an, Neuwagen könnten sich bis zu 400 Euro verteuern, schwere Nutzfahrzeuge sogar bis zu 4.000 Euro.

Auch das Kfz-Gewerbe reagiert mit Sorge. Es sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert von der EU Nachbesserungen und Ergänzungen ihrer Gesetzesvorlage. „Wir unterstützen das Ziel, ein ambitioniertes Emissionsniveau für Kraftfahrzeuge zu erreichen. Die technische Umsetzbarkeit darf jedoch weder für die Fahrzeughersteller noch für die Kfz-Betriebe zu hohen Mehrkosten führen, die dann in der Folge die individuelle Mobilität für viele Menschen verteuert“, betont ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel.

Jan-Nikolas Sontag, Geschäftsführer des Landesverbandes des Kfz-Gewerbes, betonte, grundsätzlich die Bemühungen um eine Reduzierung der schädlichen Auswirkungen des Straßenverkehrs auf die Umwelt positiv zu werten. Problematisch sei der Zeitplan der EU.

„Bereits 2025 soll Euro 7 für Pkw gelten. Das ist nach unserer Einschätzung unrealistisch. Es steht nicht im Detail fest, was alles gelten soll. Außerdem ist die Verabschiedung der Norm in der aktuellen europäischen Legislaturperiode nahezu unmöglich. Welche politischen Veränderungen nach der voraussichtlichen Neuwahl des europäischen Parlaments im Frühjahr 2024 zu erwarten sind, lässt sich kaum voraussehen“, so Sontag.

Michael Kahl, Leiter des Fachbereichs Technik im Landesverband, macht noch auf andere ungeklärte Fragen in Verbindung mit Euro 7 aufmerksam: „Im Vorschlag der EU-Kommission geht es bei dem Thema langfristige Nutzung z.B. auch um die Haltbarkeit der Batterien. Alleine dies zu kontrollieren, kann von unseren Mitgliedsbetrieben nur geleistet werden, wenn sie in die Lage versetzt werden, vollumfänglich auf die Daten und Funktionen eines vernetzten Fahrzeuges zuzugreifen, auch bereits in der Anbahnung von Services. Das ist allerdings bisher nicht gegeben.“

ZDK: AU um weitere Prüfungen ergänzen

Auf die Probleme bei der Umsetzung weist auch der ZDK hin. Nach seiner Ansicht reichen weder die im Fahrzeug integrierte On-Board-Diagnose (OBD) noch On-Board-Überwachungssysteme (OBM) aus, um überhöhte Emissionen an Fahrzeugen zu ermitteln, die etwa auf Abschalteinrichtungen oder Abgasmanipulationen (an Nutzfahrzeugen) zurückzuführen sind. Mit den jährlich rund 25 Millionen Abgasuntersuchungen mit Emissionsmessungen am Endrohr des Abgasstrangs durch akkreditierte Prüfstellen und AU-Werkstätten werde hingegen zuverlässig dafür gesorgt, dass die vorgeschriebenen Emissionswerte eingehalten werden.

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Darüber hinaus schlägt der ZDK vor, dass die Prüfung der Partikelzahl (PN), die über den Auspuff emittiert wird, bei allen bei im Betrieb befindlichen Fahrzeugen im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) vorgeschrieben wird. Ergänzend sollte auch die für den Umweltschutz wesentliche, aber noch nicht vorgeschriebene SHED-Prüfung (Sealed Housing for Evaporative Determination) zur Messung von Verdunstungsemissionen vorgeschriebener Teil der AU werden.

Zugang zu Fahrzeugdaten ermöglichen

Der ZDK fordert die EU-Kommission zudem auf, den eigenen Ankündigungen Folge zu leisten und eine sektorspezifische Regulierung zum Zugang zu Fahrzeugdaten noch in diesem Jahr zu veröffentlichen. Sollte dies nicht geschehen, müsse die Euro-7-Verordnung den diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrzeugdaten für Wartungs- und Reparaturzwecke aufnehmen.

Dies hat laut dem ZDK auch Auswirkungen auf die Emissionen der Pkw. Denn Artikel 6 der Euro-7-Verordnung bezieht sich sowohl auf die Dauerhaltbarkeit von Batterien als auch den allgemeinen Emissions-, Effizienz- und Sicherheitszustand mit Blick auf den Lebenszyklus eines Pkw. Diese Prüfungsanforderungen sind nach Ansicht des ZDK nur zu erfüllen, wenn Kfz-Werkstätten die Möglichkeit haben, vollumfänglich auf die Daten und Funktionen eines vernetzten Fahrzeuges zuzugreifen.

In seiner Stellungnahme hat der ZDK der EU-Kommission unter anderem vorgeschlagen, die Emissionen von Bremsen und Reifen in separaten Normen zu regulieren und dann in die Euro-7-Verordnung zu integrieren, wie etwa Prüfmethoden und Grenzwerte aus den UN-ECE-Verordnungen R30 oder R117.

Einsatz von E-Fuels offen halten

Die Euro-7-Norm sollte alle Möglichkeiten zur Verwendung von E-Fuels offenhalten und in Einklang stehen mit der für 2026 veranschlagten Überprüfung des Bedarfs und der Möglichkeiten dieser Kraftstoffe durch die Europäische Kommission. Denn diese Kraftstoffe, die ausschließlich auf Grundlage nicht fossiler Quellen produziert werden, seien die einzige Möglichkeit, die CO2-Emissionen bereits zugelassener Kraftfahrzeuge zu reduzieren. Sie könnten auch für neu zuzulassende Kraftfahrzeuge eine Perspektive bieten, wenn transportabler grüner Strom für E-Fahrzeuge in bestimmten Regionen nicht in ausreichender Menge bereitgestellt werden kann.

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