Kfz Sachverständigen Forum 2023 Was darf der Kfz-Sachverständige verdienen?
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Die Honorare der Kfz-Sachverständigen stehen im Mittelpunkt des Kfz-Sachverständigen Forums am 7. Februar in Würzburg. Das Thema gewinnt an Brisanz, da die Honorarforderungen und der Geldbetrag den Versicherer für angemessen halten, oft weit auseinander liegen.

Am 7. Februar 2023 geht es auf dem Kfz-Sachverständigen Forum im Vogel Convention Center in Würzburg um die Honorare für Sachverständige. Was ist angemessen, was ist durchsetzbar? An welchen Stellen setzen Assekuranzen immer wieder an, um Honorarforderungen zu kürzen und wie kann man sich dagegen wehren? Dies sind die Fragen, auf die das Branchenevent, das »Fahrzeug+Karosserie« in Kooperation mit Autorechtaktuell veranstaltet, Antworten liefern wird. Unterstützt wird die Veranstaltung zudem von den Platin-Business-Partnern DAT und GTÜ sowie weiteren Ausstellern.
Den Auftakt in Würzburg wird Martin Schmelcher machen. Der Geschäftsführer des Bundesverbands freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger (BVSK) geht auf die Veränderungen ein, die das Kfz-Sachverständigenwesen in der jüngsten Zeit gemeistert hat und die es künftig noch meistern muss. Hierzu gehört nicht nur die technologische Weiterentwicklung der Automobile. Vielmehr muss sich der Sachverständige auch gegen einen neuen Wettbewerber wehren, beziehungsweise diesen für seine Arbeit einsetzen: die künstliche Intelligenz (KI).
KI kann den Prozess der Gutachtenerstellung durch einen Sachverständigen nicht ersetzen – so lautet die gängige Meinung der Branche. Aber KI kann den Prozess weitgehend unterstützen, und bietet dem Sachverständigen die Möglichkeit seine Gutachten deutlich effizienter zu erstellen. Somit kann er eventuell mehr Geld verdienen, weil der Sachverständige bei gleichem Zeitaufwand mehr Gutachten erstellen kann, sagt beispielsweise der Anbieter DAT. In Würzburg können die Teilnehmer des Forums live erleben, was mit KI möglich ist.
Jens Hensinger, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof (VI. Zivilsenat), wird darauf eingehen, was der BGH dazu sagt, in welcher Höhe Schädiger und Haftpflichtversicherer zum Ausgleich von Sachverständigenkosten verpflichtet sind. Was ist insoweit der „erforderliche Geldbetrag“ im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB? Kann ein an der Schadenshöhe orientiertes Honorar ersatzfähig sein oder muss der Sachverständige insoweit zwingend nach Zeitaufwand abrechnen? Welche vom Sachverständigen dem Geschädigten in Auftrag gestellten Nebenkosten haben Schädiger und Haftpflichtversicherer zu ersetzen? – alles Fragen, die Hensinger in Würzburg beantworten wird.
Ein wichtiger Anhaltspunkt für das angemessene Sachverständigenhonorar ist schon seit Jahrzehnten die BVSK-Honorarbefragung. Sie dient der Rechtsprechung, soweit die Frage der Üblichkeit für die Ermittlung der Angemessenheit erforderlich ist. Timo Bons, Geschäftsführer BVSK IT GmbH stellt in seinem Vortrag die Ergebnisse der aktuellen Honorarbefragung vor. Darüber hinaus erläutert Jochen Pamer, Geschäftsführer Kanzlei Pamer & Kollegen, auf welchen Vorgaben Honorarkürzungen in Prüfberichten basieren, wie sie begründet werden und wie sich Sachverständige unter Berücksichtigung der Rechtsprechung dagegen wehren können? Zudem geht Rechtsanwältin Isabelle Fuchs, Geschäftsführerin Anwaltskanzlei Fuchs & Coll., auf die Risiken ein, denen ein sachverständiger bei seiner Arbeit ausgesetzt ist – insbesondere der Regress wird hier eine Rolle spielen.
Verpassen Sie nicht das Branchenevent für Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte und melden Sie sich am besten gleich an.
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