Klimatisierung mit unterschiedlichen Temperaturniveaus ist kein Alleinstellungsmerkmal besser ausgestatteter Pkw. Bei Winter Fahrzeugtechnik hat man sich auf den Ausbau von Transportern mit dieser Ausstattung spezialisiert.
Winter Fahrzeugtechnik aus Eichenzell realisiert individuelle Ausstattungen von Kühltransportern, auch mit unterschiedlichen Temperaturniveaus im Laderaum.
(Bild: Winter Fahrzeugtechnik GmbH)
Gerade beim Transport von Lebensmitteln sind Kühlfahrzeuge unverzichtbar – die Winter Fahrzeugtechnik GmbH aus der Gemeinde Eichenzell in Hessen bietet solche Ausbauten von Transportern an. Sie variieren von Kunde zu Kunde. So wurde vor kurzem der Ausbau eines Fiat Ducato individuell angefertigt: Auf Wunsch des Kunden wurde auf der Fahrerseite eine zweite Schiebetür eingebaut. Um gleichzeitig Waren mit unterschiedlichen Lagertemperaturen transportieren zu können, wurde der Laderaum in zwei Kammern unterteilt. Durch einen Zwischenboden lässt sich eine zweite Ebene im Laderaum schaffen.
Der Boden des Laderaums ist mit Aluminium-Duettblech ausgelegt, das aufgrund seiner hohen Rutschfestigkeit für Palettenbeladung geeignet ist. Durch ein digitales Anzeige- und Bedienelement im Fahrerhaus behält man die Temperatur im Laderaum im Blick.
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Das Familienunternehmen bietet anstelle von Dachaufbauten auch integrierte Kühlsysteme an. Zur Serienausstattung zählen eine Ladungssicherung in Form von Airline-Schienen mit Spanngurt sowie eine LED-Beleuchtung des Laderaums. Abgedeckt wird ein Temperaturbereich von minus 20 bis plus 25 Grad Celsius.
Die Ausbausysteme entwickelt, produziert und montiert die Winter GmbH im firmeneigenen Werk in Eichenzell. Sie entsprechen nach Unternehmensangaben der Europäischen Norm 9001 für Qualitätsmanagementsysteme, der DIN-Norm 1815 für den wärmegedämmten Transport von Lebensmitteln in Kastenwagen und den Anforderungen des ATP für den Transport leicht verderblicher Lebensmittel. Ferner erfüllen die eingebauten Systeme die Kriterien der Hazard Analysis and Critical Control Points (HACCP) bezüglich der Temperaturüberwachung, der EU-Richtlinie 94/43 EWG sowie den Ansprüchen der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV).
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Stand vom 15.04.2021
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