Mit dem neuen Gütesiegel „E-Mobilität“, hinter dem eine entsprechende Qualifizierung steht, wollen die Verbände ZKF und BVdP ihre Mitgliedsbetriebe beim Einstieg in die E-Mobilität unterstützen.
E-Fahrzeuge egal welcher Art gehören mittlerweile in den Arbeitsalltag der allermeisten Betriebe.
(Bild: Schreiner/»f+k«)
Die Zulassungszahlen elektrisch angetriebener Fahrzeuge tendieren nach oben. Für Kfz-Betriebe bedeutet das neue Herausforderungen auf unterschiedlichen Gebieten: bauliche Voraussetzungen der Fahrzeuge, Qualifikation der Mitarbeiter und Veränderung des Absatzmarkts.
Hierauf reagiert der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) mit einem nach außen sichtbaren Serviceangebot: „Gemeinsam mit dem Bundesverband der Partnerwerkstätten (BVdP) hat der ZKF die Qualifizierung zum Fachbetrieb für E-Mobilität in Form einer neuen Marke umgesetzt, um in Karosseriefachbetrieben Standards in der Reparatur von Elektrofahrzeugen aller Fabrikate sicherzustellen“, erklärt ZKF-Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm.
Das neue Gütesiegel „E-Mobilität“ der Verbände ZKF und BVdP.
(Bild: ZKF)
ZKF-Präsident Peter Börner ergänzt: „Ein wichtiger Punkt dabei ist der Wissenstransfer, den wir als Verbände gegenüber unseren Mitgliedsbetrieben weiter vorantreiben wollen. Hierfür haben wir unter anderem die Kooperation mit dem BVdP und Abstimmungen mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) gestartet, um für die Betriebe das Fachwissen im Themenbereich E-Mobilität zu bündeln.
So laufen die Fäden zusammen und wir unterstützen die Werkstätten bei der Reparatur eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges, wie etwa in der Beschaffung von Ersatzteilen sowie in Form von technischen Informationen und Hilfestellungen zur Reparatur.“
Die Anforderungen an den Betrieb
Um das Gütesiegel „E-Mobilität führen zu können, muss sich der Betrieb entsprechend qualifizieren. Zu den Anforderungen gehören unter anderem
der Eintrag als Karosserie- und Fahrzeugbauerbetrieb in die Handwerksrolle,
mindestens ein Mitarbeiter mit Hochvoltqualifikation 2S (fachkundige Person),
erfüllte Arbeitsschutzmaßnahmen einschließlich Gefährdungsbeurteilung im Betrieb und „Toolbox“ des Kraftfahrzeugtechnischen Instituts (KTI; die Toolbox ist ein Leitfaden zur Regulierung und Instandsetzung beschädigter Elektrofahrzeuge),
vorhandene Hochvolt-Spezialwerkzeuge und -ausrüstung
Sind alle Anforderungen erfüllt, wird das Unternehmen als Fachbetrieb für E-Mobilität anerkannt und darf das Gütesiegel führen. Weitere Informationen und Unterlagen können über die Verbände ZKF und BVdP bezogen werden.
Stand vom 15.04.2021
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