Genehmigung von Einzelfahrzeugen
Der Balanceakt zwischen EU-Vorgaben und Wirtschaftlichkeit
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Einzelfahrzeuge, Sonderfahrzeuge und Kleinserien – die aktuellen EU-Vorschriften erschweren es Herstellern zunehmend, innovative und technisch anspruchsvolle Fahrzeugkonzepte umzusetzen. Wie können Sicherheit, Innovation und wirtschaftliche Machbarkeit in Einklang gebracht werden?
Bevor ein Fahrzeug zugelassen werden kann – also mit Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung in den Verkehr gebracht wird –, muss es zunächst genehmigt sein. Die Genehmigung ist die behördliche Bestätigung, dass die vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen eingehalten sind. Während die Zulassungsverfahren weiterhin in nationaler Zuständigkeit liegen und sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden, sind die Genehmigungsvorschriften innerhalb der EU weitgehend harmonisiert.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Typgenehmigung und der Einzelgenehmigung. Fahrzeuge, die einer Typgenehmigung entsprechen, werden auf Basis einer vom Hersteller ausgestellten Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity – CoC) zugelassen. Bei Einzelfahrzeugen dient die von der zuständigen Behörde ausgestellte Einzelgenehmigung als Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit und ersetzt damit das bei typgenehmigten Fahrzeugen verwendete CoC.
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