Einzelgenehmigung Prüfung von Importfahrzeugen im Lichttechniklabor

Von Stefano Mastrogiovanni 6 min Lesedauer

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Sollen Fahrzeuge in die EU importiert und dort zugelassen werden, sind Prüfungen im Rahmen der Einzelgenehmigung nötig. Vor allem bei der Lichttechnik gibt es hier klare Vorgaben. Bei technischen Herausforderungen helfen spezialisierte Labors.

Hell-Dunkel-Grenze des Scheinwerfers für Abblendlicht eines Importfahrzeugs im Lichttechniklabor.(Bild:  Photometrik GmbH)
Hell-Dunkel-Grenze des Scheinwerfers für Abblendlicht eines Importfahrzeugs im Lichttechniklabor.
(Bild: Photometrik GmbH)

Die Zahl an Importfahrzeugen, die in der Europäischen Union zugelassen werden sollen, steigt seit Jahren kontinuierlich. Viele kommen aus China. Fahrzeuge, die ursprünglich nicht für den europäischen Markt bestimmt waren, müssen jedoch im Rahmen der Einzelgenehmigung überprüft und vorher teilweise auch angepasst werden. Für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (Pkw und leichte Lkw bis 3,5t) sind die Vorschriften für die Einzelgenehmigung innerhalb der gesamten EU mittlerweile harmonisiert. Ein wesentlicher Aspekt bei der Genehmigung sind die lichttechnischen Einrichtungen, da Beleuchtung und Signaleinrichtungen unmittelbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben.

Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen der Klassen M, N und O müssen in der Europäischen Union gemäß Anhang II der EU-Rahmenverordnung (EU) 2018/858 nach den jeweils anzuwendenden UN-ECE-Regelungen typgenehmigt sein: