Würzburger Karosserie- und Schadenstage Das verunfallte Elektroauto in der Werkstatt

Aktualisiert am 05.03.2024 Von Dipl. Ing. (FH) Konrad Wenz 4 min Lesedauer

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Die Elektromobilität bringt für Werkstätten, Sachverständige und Juristen erhebliche Probleme mit sich – insbesondere dann, wenn es sich um Unfallfahrzeuge handelt. Die Würzburger Karosserie- und Schadenstage am 22. und 23. März 2024 zeigen Lösungen.

Die Unfallreparatur von Elektrofahrzeugen bringt viele Herausforderungen mit sich – technische und juristische. Die diesjährigen WKST liefern Tipps.(Bild:  Klasing)
Die Unfallreparatur von Elektrofahrzeugen bringt viele Herausforderungen mit sich – technische und juristische. Die diesjährigen WKST liefern Tipps.
(Bild: Klasing)

Verunfallte E-Fahrzeuge bedeuten spezielle Herausforderungen – für die Werkstatt, für den Sachverständigen und für den Juristen. Klar, Werkstätten und Sachverständige sollten über das entsprechende Know-how und Werkzeug verfügen. Dabei geht es um den Umgang mit dem E-Fahrzeug, um die richtige Gefährdungsbeurteilung für Menschen und Umwelt, um das notwendige Equipment, um überhaupt an solchen Fahrzeugen arbeiten oder ein Gutachten erstellen zu können. Kurz: Werkstätten müssen auf E-Fahrzeuge vorbereitet sein. Deshalb finden die diesjährigen Würzburger Karosserie- und Schadenstage (WKST) am 22. und 23. März unter dem Motto „E-Mobilität – kurzfristiger Hype oder langfristiger Trend?“ statt.

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Die Würzburger Karosserie- und Schadenstage vom 22. bis 23. März 2024 sind der Treffpunkt für die K&L-Branche. Festgemacht am Leitthema "E-Mobilität – kurzfristiger Hype oder langfristiger Trend" erwarten Sie auch diesmal wieder zahlreiche Praxisvorträge, Live-Vorführungen und neue Impulse für Ihren Betrieb.

Doch welche juristischen Auswirkungen gibt es? Je nach Fahrzeug müssen die Juristen beispielsweise wissen, wem die Batterie gehört. Sie ist das wichtigste und teuerste Bauteil eines Elektroautos. Den Rechtsverkehr interessiert, welche Gewährleistungs- und/oder Garantierechte nach einem Fahrzeugerwerb bestehen. Was passiert eigentlich nach einem Unfall? Welche Reparaturwege und Schadenersatzmöglichkeiten bestehen und wie verhält es sich mit der Entsorgung? Wie drückt sich eine Wertminderung aus und wie werden Ausfallzeiten kompensiert? Rechtsanwalt Christian Heid, Niederlassungsleiter Frankfurt der Kanzlei Voigt, geht in seinem Vortrag während der WKST auf diese Fragestellungen ein und erläutert, wie sich beispielsweise die unterschiedlichen Eigentumsformen auf die rechtliche Betrachtung einer Unfallschadenregulierung auswirken.

Die Beschädigung eines Fahrzeugs durch einen Verkehrsunfall löst erhebliche juristische Probleme in der Schadenregulierung aus. Insbesondere die Frage, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, muss beantwortet werden. Laut Dr. Sebastian Merk, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof (VI. Senat) gibt es für die Beurteilung des Schadens ein sogenanntes Stufenmodell. Merk zeigt auf den WKST aktuelle Entwicklungen hierzu auf. Unter anderem zur Frage, ob Reparaturkosten ersetzt werden, obwohl ein Sachverständigengutachten einen Totalschaden angenommen hat.

Gerade beim Thema E-Mobilität spielt die Einschätzung Totalschaden oder nicht eine wichtige Rolle. Ist ein Hochvoltfahrzeug automatisch ein Totalschaden, wenn die Batterie beschädigt wurde? Der Gedanke liegt angesichts der Preise von Ersatzbatterien (je nach Fahrzeug zwischen 7.000 und über 40.000 Euro) nahe. Wie passen diese Fahrzeuge in das Stufenmodell des BGH?

Der Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland ist ins Stocken geraten: Zwischen Januar und Dezember 2023 registrierte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) etwa 524.000 Neuzulassungen vollelektrischer Pkw, was einem Zuwachs von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum (2022: 471.000) entspricht. Gleichzeitig stiegen die Gesamtzulassungen aller Antriebe um 7 Prozent auf 2,84 Millionen Fahrzeuge, sodass der BEV-Marktanteil mit 18,4 Prozent nur unwesentlich höher liegt als im Vorjahr (2022: 17,7 %). Die zukünftige Entwicklung des deutschen Elektrofahrzeugmarktes ist mit großen Unsicherheiten behaftet. Angesichts konjunktureller Risiken, der vorzeitigen Beendigung der Kaufprämie für Elektroautos und weiterhin mangelnder preisgünstiger Modelle rechnet das Center of Automotive Management (CAM) für das laufende Jahr 2024 mit rückläufigen BEV-Neuzulassungen in einer Spanne zwischen 430.000 und 480.000 Pkw. Prof. Dr. Stefan Bratzel, Direktor Center of Automotive Management (CAM), ergänzt: „Die Elektromobilität in Deutschland befindet sich nach dem Wegfall der Kaufprämie in einer schwierigen Übergangsphase mit rückläufigen Elektroneuzulassungen im Jahr 2024.“ Bratzel wird in einem Keynote-Vortrag auf den WKST die künftige Entwicklung der E-Mobilität in Deutschland erläutern.

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Die nächsten Würzburger Karosserie- und Schadenstage finden vom 22. bis 23. März 2024 statt. Das Forum bietet Ihnen wie gewohnt zwei Tage vollgepackt mit praxisbezogenen Vorträgen, Live-Vorführungen und einer begleitende Fachausstellung. Freuen Sie sich auf den Austausch mit Branchenkolleg:innen und neue Impulse für Ihren Betrieb.

Durch den langsamen E-Hochlauf in Deutschland ist das Ziel der Bundesregierung, bis 2030 etwa 15 Millionen HV-Fahrzeuge auf den Straßen zu haben, nicht zu schaffen. Das Center of Automotive Management rechnet mit sieben bis acht Millionen BEVs im Fahrzeugbestand. Trotzdem können sich K&L-Werkstätten nicht entspannt zurücklehnen. Geht man davon aus, dass Unfälle mit E-Fahrzeugen genauso häufig passieren wie mit dem Verbrenner, wird es beim erwarteten Bestand im Jahr 2030 etwa 400.000 verunfallte E-Fahrzeuge geben (2023 etwa 50.000). Selbst wenn man die Zahlen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) zur Entwicklung der Unfälle mit E-Fahrzeugen (rund zehn Prozent weniger Schadenfälle) zugrunde legt, bleibt eine große Welle an Unfallfahrzeugen.

E-Mobilität – kurzfristiger Hype oder langfristiger Trend?

Programmauszug der Würzburger Karosserie- und Schadenstage 2024:

  • Keynote: Schleppende Entwicklung oder E-Hype – bestimmen Elektrofahrzeuge künftig unser Straßenbild? Und wenn ja, wann?
  • BGH: Rechtliche Abgrenzung Totalschaden/Reparaturschaden – fiktive oder konkrete Abrechnung
  • Live: Reparatur eines verunfallten E-Fahrzeugs
  • Recht: Besondere Kosten im Schadenfall – Beispiel Entsorgung, Quarantänesack usw.
  • Werkstatt: Herstellervorgabe im Umgang mit HV-Fahrzeugen – rechtlich bindend oder eher ein Vorschlag? Wo steht die freie Werkstatt?
  • Podiumsdiskussion: Keine Angst vor Elektromobilität – Profis geben Einblick in die tägliche Werkstattarbeit: von der Annahme bis zur Auslieferung
  • Schadenmanagement: Aktuelle Rechtsprechung – es geht um Ihr Geld!

Weitere Infos und Anmeldung unter www.karosserie-schadenstage.de

Vom Crash bis zur Reparatur

Grund genug für die Redaktionen von »kfz-betrieb« und »Fahrzeug+Karosserie«, den Fokus der WKST auf das Thema E-Mobilität zu legen. Vom Crash über den Abschleppvorgang, die eventuell notwendige Quarantäne, die Batterieüberwachung, die notwendige Werkstattausrüstung bis hin zur Live-Reparatur eines E-Fahrzeugs wird die Würzburger Branchenveranstaltung den richtigen Umgang mit E-Fahrzeugen in der Werkstatt aufzeigen. Darüber hinaus bieten die WKST eine große Branchenausstellung (über 70 Aussteller). Unterstützt wird der Branchentreff von den Kooperationspartnern Kanzlei Voigt Rechtsanwälte und dem Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) und den Sponsoren Carbon, Carento, Dekra und Nexa Autocolor sowie den Business-Partnern BASF, Fix Auto, GT Motive, Heni und Riparo

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