EU-Richtlinie Lkw müssen Emissionen reduzieren

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Die CO2-Regulierung im Straßengüterverkehr geht ihren Weg durch die Institutionen. Nun hat das EU-Parlament seine Position dargelegt.

Ab 2030 werden Kleinlaster, mittelschwere und schwere Lkw, Reisebusse und Baufahrzeuge ihre Emissionen schrittweise senken müssen.(Bild:  Daimler Truck)
Ab 2030 werden Kleinlaster, mittelschwere und schwere Lkw, Reisebusse und Baufahrzeuge ihre Emissionen schrittweise senken müssen.
(Bild: Daimler Truck)

Der Straßengüterverkehr soll klimaschonender werden. Das EU-Parlament hat nun den CO2-Plänen der Kommission zugestimmt, nach denen Kleinlaster, mittelschwere und schwere Lkw, Reisebusse und Baufahrzeuge ab 2030 ihre Emissionen schrittweise senken müssen. Zunächst um 45 Prozent, ab 2035 um 65 Prozent und ab 2040 um 90 Prozent. Als Basisjahr wird jeweils 2005 herangezogen.

Ausnahme Bio-Methan

Stadtbusse sollen dem Vorschlag zufolge bereits ab 2030 emissionsfrei sein, die Parlamentarier fügten jedoch eine Ausnahme hinzu, nach der bis 2035 auch Bio-Methan als Treibstoff möglich ist.

In den anderen Klassen wollen die Abgeordneten zudem auch den Einsatz von E-Fuels ermöglichen. Darüber hinaus sind auch emissionsfreie E-Antriebe mit Batterie oder Brennstoffzelle sowie die emissionsarmen Wasserstoff-Verbrennungsmotoren geeignet, die Emissionen zu senken.

Gemischte Reaktionen

Der Herstellerverband ACEA bewertet die Pläne als „sehr ehrgeizig“, vor allem, da hinreichende Rahmenbedingungen fehlten. Umweltverbände wie „Transport & Environment“ beklagen hingegen die Aufnahme von E-Fuels als Schlupfloch für den Diesel-Lkw.

Dem Deutschen Kfz-Gewerbe (ZDK) hingegen gehen die Pläne für die Anrechenbarkeit des synthetischen Sprits nicht weit genug, es beklagt eine fehlende Unterstützung zur praxisnahen Zulassung von E-Fuels.

Anfang 2024 soll der Gesetzestext nun im Trilog-Verfahren mit den Mitgliedsstaaten abgestimmt werden. Anschließend kann die Regelung in Kraft treten. Ob die E-Fuels-Passagen Bestand haben, ist noch offen.

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