Mietwagenkosten Nicht haltbare Angebote von Assekuranzen

Von Dipl. Ing. (FH) Konrad Wenz 2 min Lesedauer

Der BGH akzeptiert vom Versicherer angebotene Preise zu Unfall-Ersatzfahrzeugen, wenn diese rechtzeitig beim Geschädigten ankommen. Allerdings scheitern Versicherer oft an ihrer vollmundigen Mietwagenvermittlung.

Rechtsanwalt  Joachim Otting
(www.rechtundraeder.de) 
kommentiert jeden Monat 
aktuelle Gerichtsurteile für 
»Fahrzeug+Karosserie«.(Bild:  Joachim Otting)
Rechtsanwalt Joachim Otting
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»Fahrzeug+Karosserie«.
(Bild: Joachim Otting)

Ein Urteil des BGHs (BGH, Urteil vom 12. Februar 2019, Az VI ZR 141/18) bezüglich einer Mietwagenanmietung kann unter Umständen die Rechte des Geschädigten im Zusammenhang mit der Mietwagenanmietung einschränken. Damals wurde entschieden, dass ein zeitgerecht vor der Anmietung eines Unfallersatz-Mietwagens durch den Geschädigten selbst ein bei ihm eingehendes Angebot des Versicherers, ihm einen günstigen Mietwagen zu vermitteln, die Mietwagenkosten senken kann.

Manche Versicherer haben seitdem ihre diesbezüglichen Anstrengungen verstärkt. Denn der dabei genannte Preis darf durchaus auch ein Sonderpreis für diesen Versicherer sein (BGH, Urteil vom 12.2.2019, Az. VI ZR 141/18).