Technische Überwachung / Typgenehmigung Wer darf welche Prüfungen durchführen – und warum?

Von Stefano Mastrogiovanni 7 min Lesedauer

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Von Hauptuntersuchung über Einzelabnahme bis hin zur Typgenehmigung: Die Zuständigkeiten von Prüfstellen, Überwachungsorganisationen, Werkstätten und Technischen Diensten sind klar geregelt – und oft komplexer, als man denkt.

Für Sicherheitsprüfungen (SP) muss der Prüfer mit Teilbefugnissen als Qualifikation einen Abschluss als Kraftfahrzeugmechaniker- / Kraftfahrzeugelektrikermeister oder Kraftfahrzeugtechniker vorweisen.(Bild: ©  sergey - stock.adobe.com)
Für Sicherheitsprüfungen (SP) muss der Prüfer mit Teilbefugnissen als Qualifikation einen Abschluss als Kraftfahrzeugmechaniker- / Kraftfahrzeugelektrikermeister oder Kraftfahrzeugtechniker vorweisen.
(Bild: © sergey - stock.adobe.com)

Die Vorschriften für die Durchführung genehmigungsrelevanter Prüfungen – sowohl für das erstmalige Inverkehrbringen von Fahrzeugen als auch für deren wiederkehrende technische Untersuchungen – sind in Deutschland streng reglementiert. Auch die Zuständigkeiten sind klar definiert.

Die für die Prüfungen zuständigen Stellen – Technische Prüfstellen, Überwachungsorganisationen, anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten sowie Technische Dienste – verfügen jeweils über unterschiedliche Befugnisse. Mit Ausnahme der Technischen Dienste sind die Bundesländer die zuständigen Überwachungsorgane.