Caravan- und Reisemobiltechnik ZKF forciert erfolgreich die Änderung der Meisterprüfungsverordnung

Quelle: Pressemitteilung 2 min Lesedauer

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Die 2019 verordnete Meisterprüfungsverordnung trug schon viele wichtige Elemente in sich. Allerdings berücksichtigte sie noch nicht die Caravan- und Reisemobiltechnik. Hier schärfte der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik nach und vermeldet nun eine erfolgreiche Änderung.

Die komplexe Caravan- und Reisemobiltechnik wird nun auch in der Meisterprüfungsverordnung bedacht. (Bild:  K.Wenz|»F+K«)
Die komplexe Caravan- und Reisemobiltechnik wird nun auch in der Meisterprüfungsverordnung bedacht.
(Bild: K.Wenz|»F+K«)

Mit der aktuellen Veröffentlichung am 14. März 2025 im Bundesgesetzblatt, tritt die Änderung der Meisterprüfungsverordnung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk in Kraft. An dieser Änderung war der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) als zuständiger Berufsverband maßgeblich beteiligt. Laut ZKF ergänzt und modernisiert die Änderungsverordnung das Meisterprüfungsberufsbild und ist ein weiterer wesentlicher Schritt, um den Beruf für die Zukunft aufzustellen.

Bereits am 08. Mai 2023 wurde die neue Ausbildungsverordnung zum/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Durch den technologischen Wandel und die steigende Anzahl von Caravan- und Reisemobilen, wurde aber neben der Modernisierung der etablierten Fachrichtungen Karosserieinstandhaltungstechnik und Karosserie- und Fahrzeugbautechnik, eine völlig neue Fachrichtung geschaffen, die Caravan- und Reisemobiltechnik.

Partizipation aller Ausschüsse

Die im Jahr 2019 verordnete Meisterprüfungsverordnung war aus Sicht des ZKF schon modern und zukunftsweisend aufgebaut, berücksichtigte aber noch nicht die Caravan- und Reisemobiltechnik. Hier setzte der Verband an und wollte für eine Änderung der Verordnung alle Meisterprüfungsausschüsse aus dem gesamten Bundesgebiet partizipieren. Dafür lud der ZKF diese nach Münster ein, wo jeder Ausschuss seine Ansicht zur geplanten Änderung äußern konnte. So wurden bei der Überführung der Caravan- und Reisemobiltechnik in die Meisterprüfungsverordnung, die weiteren Wünsche oder Anregungen der bundesweiten Ausschussmitglieder entsprechend bedacht.

Nach dieser Ideen-Sammlung bildete der ZKF im Frühjahr 2024 eine unabhängige Sachverständigengruppe aus Berufsspezialisten, welche die Inhalte der Caravan- und Reisemobiltechnik für die Meisterprüfungsverordnung erarbeitete. Im Spätsommer 2024 wurde dann die Änderung der Meisterprüfungsverordnung beantragt und am 11. März 2025 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen. Die Veröffentlichung folgte dann am 14. März 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I, Nr. 79).

Der ZKF äußert sich sehr erfreut darüber, dass die Überführung der Caravan- und Reisemobiltechnik in die Meisterprüfungsverordnung in so kurzer Zeit gelungen ist. Zudem kündigte der Verband an, zeitnah eine Informationsveranstaltung abzuhalten, um die Inhalte sowie Änderungen der Meisterprüfungsverordnung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk im Detail vorzustellen.  co

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