Seit über 20 Jahren bemüht sich der Caravaning-Verband CIVD für alle B-Führerschein-Inhaber um die Erhöhung des aktuell gültigen Gewichtslimits von 3,5 Tonnen bei Wohnmobilen. Jetzt könnte es klappen. Aber es dauert noch.
VW bekommt den ID.California nicht leicht genug für die Serienproduktion.
(Bild: Volkswagen AG)
Lobbyarbeit ist ein hartes und vor allem langwieriges Geschäft. Bereits 2003 ist die European Caravaning Federation (ECF) mit starker Unterstützung des deutsches Verbandes CIVD erstmals mit dem konkreten Vorschlag an die Europäische Union (EU) herangetreten, für Besitzer des Pkw-Führerscheins, Klasse B, die Fahrerlaubnis für Wohnmobile auszuweiten. Statt auf 3,5 Tonnen sollte das Gewichtslimit der rollenden Eigenheime künftig auf 4,25 Tonnen angehoben werden.
Nach zähen Verhandlungen konnten sich die Caravaner gut 20 Jahre später endlich über eine Erfolgsmeldung freuen. „Alle drei Entscheidungsgremien in der EU, Kommission, Rat und Parlament, haben für die geplante 4. Führerscheinrichtlinie einer Erhöhung auf 4,25 Tonnen grundsätzlich zugestimmt“, erklärt Jost Krüger, der als Generalsekretär des ECF und Referatsleiter Technik im CIVD direkt an dem Projekt beteiligt war, und schiebt gleich ein ganz dickes Aber hinterher. „Bei den Bedingungen muss zwischen den drei Gremien erst noch Einigung erzielt werden, und bis das dann in den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt wird, vergeht ebenfalls noch viel Zeit.“ Seine Prognose: „Das wird 2028 werden. Frühestens!“
Doch warum ist diese Veränderung überhaupt so wichtig? Mit der Einführung des B-Führerscheins 1999 wurden die Reisemobilisten quasi zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft. Jene mit dem alten Führerschein, Klasse 3, können wegen des Bestandsschutzes auch heute noch die „dicken Dinger“ bis 7,5 Tonnen fahren, während die B-Führerschein-Inhaber nur Camper und Wohnmobile bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht lenken dürfen.
Dass diese Marke immer schwieriger einzuhalten ist, hat viele Gründe. Bei den Basis-Fahrzeugen treiben beispielsweise aufwändige Abgasreinigungen, AdBlue-Tanks und Assistenzsysteme das Leergewicht in die Höhe – von Allradantrieb und Luftfederungen erst gar nicht zu reden. Gestiegene Komfortansprüche führten dazu, dass Markisen und TV-SAT-Anlagen fast schon ein Muss sind, und der Wunsch nach mehr Autarkie erfordert zusätzliche Aufbaubatterien und eventuell noch Solarzellen auf dem Dach. Dass oft noch E-Bikes statt „normaler“ Fahrräder mit an Bord genommen werden, erbringt weitere Pfunde.
Zusatzführerschein für höhere Fahrzeugmassen
Mit einem Campingbus oder ausgebauten Kastenwagen mag das mit einer vierköpfigen Besatzung vielleicht gerade noch funktionieren. Selbst bei kleineren Teilintegrierten allerdings schon nicht mehr. Mit Blick auf den Wandel zum Elektrozeitalter, das bei den Wohnmobilen zwar sicher noch weiter entfernt ist als im Pkw-Sektor, aber dennoch über kurz oder lang auch hier kommen muss, ist die 3,5-Tonnen-Grenzen aber selbst mit den kleinen Formaten nicht mehr praktikabel.
Vor allen wegen des Elektroaspekts dürfte im vergangenen Jahr bei der EU Bewegung in die Sache gekommen sein. So hat die EU-Kommission einer Erhöhung des Limits auf 4,25 Tonnen zugestimmt, sofern es sich dabei um Wohnmobile mit alternativem Antrieb handelt. Der CIVD drängt allerdings weiterhin darauf, dass eine erhöhte Gewichtsgrenze möglichst für alle Reisemobile gelten soll. Weil, wie erwähnt, die Leergewichte generell in die Höhe getrieben werden, andererseits es aber dank zusätzlicher Sicherheitstechnik für Fahrer oder Fahrerinnen unproblematisch sei, die höhere Masse sicher zu bewegen.
Deshalb hofft der Verband, dass sich eher EU-Rat oder das EU-Parlament mit ihren Vorschlägen durchsetzen. Der Europa-Rat stimmt nämlich dafür, dass die angehobene Gewichtsmarke zwar für alle gilt, die B-Führerschein-Inhaber aber ein Training oder einen Test für einen Zusatzführerschein absolvieren müssen, wie es bei den Gespannfahrern seit Jahren mit dem B96-Schein praktiziert wird.
Die geringsten Anforderungen stellt das EU-Parlament. Dort votiert man ebenfalls für das 4,25-Limit, gültig für alle Wohnmobile, die Führerschein-Inhaber sollten ihre B-Lizenz allerdings mindestens zwei Jahre besitzen.
Jetzt geht es also nur noch darum, dass sich Kommission, Ministerrat und Parlament im sogenannten Trilog auf eine Version einigen. Und das soll noch so lange, möglicherweise bis ins Jahr 2026, dauern? Jost Krüger gibt zu bedenken, dass „der Caravan-Verband letztlich nur eine verhältnismäßig kleine Gruppe vertritt“. Für die 4. Führerscheinrichtlinie stünden nämlich noch andere, viel bedeutendere Themen wie der Digitale Führerschein auf dem Smartphone, die mögliche Befristung aller Führerscheine und, vor allem als großes Thema, eventuelle Gesundheitschecks für ältere Leute auf der Agenda. Das hat Vorrang und zudem noch hohen Diskussionsbedarf. Das scheint also tatsächlich so, dass noch viel Geduld gefragt ist.
Stand: 08.12.2025
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