Schadenrecht
Auf in der Werkstatt entstandene Schäden richtig reagieren
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Reklamationen von Kunden sind ärgerlich; insbesondere wenn es um einen Schaden geht, der erst in der Werkstatt entstanden sein soll. Hier gilt es, rechtlich klar von der Reklamation der Reparaturleistung zu unterscheiden.
Jeder Betrieb kennt diese Situation: Ein Kunde reklamiert nach einem Werkstattbesuch, das Fahrzeug weise einen neuen Schaden auf, der während des Werkstattaufenthalts entstanden sei. Der Reparaturbetrieb muss sich dann mit der Reklamation des Kunden auseinandersetzen.
Bei einem Reparaturauftrag liegt ein Werkvertrag vor. Der Werkvertrag bezieht sich aber nur direkt auf die Vornahme der vereinbarten Werkleistung. Wurde z. B. die Reparatur eines Heckschadens in Auftrag gegeben, reklamiert der Kunde aber, am Kotflügel sei eine neue Delle entstanden, dann hat dies mit dem Werkvertrag nichts zu tun, sondern der Kunde erwirbt einen klassischen Schadenersatzanspruch, der sich nach § 249 BGB und nicht nach dem werkvertragsrechtlichen Mängelbestimmungen (§§ 634ff BGB) richtet.
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