Schäden durch Wetterereignisse

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Sind wetterereignisbedingte Schäden durch die Versicherung, hier die sogenannte Autohauspolice, abgedeckt? Roland Fischer, General Manager Commercial Unit beim TVD-Risikoträger Aioi Nissay Dowa, beantwortet die Frage positiv: „Derartige Elementargefahren sind in unserer Autohauspolice mit Multirisk-Schutz mitversichert, und zwar über den Kasko-Bereich der Handel-Handwerk-Versicherung. Keine Rolle spielt dabei, ob es sich um Neu-, Gebraucht- oder Kundenfahrzeuge handelt und ob das Schadenereignis innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes eintrat. Zu beachten sind jedoch unterschiedliche Deckungssummen und Selbstbehalte sowie bei Kundenfahrzeugen eine mögliche Mehrfachversicherung – über die Teilkasko des Kunden und über die Autohauspolice. In einem solchen Fall teilen sich die beteiligten Versicherungen den Schadenaufwand meist im Verhältnis 50 zu 50.“ Nicht versichert sind übrigens mögliche Wertminderungen, die mit dem Schadenereignis in Zusammenhang stehen.

Wörtlich lautet der relevante Passus der Autohauspolice in der Regel: „Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.“ Die Betonung liegt hierbei auf „unmittelbar“, denn beispielsweise ist ein offenes Fenster, über das es ins Auto hineinregnet, kein versicherter Schaden. Vergleichbar urteilte das Oberlandesgericht Hamm (AZ: 20 U 233/14): Es handelt sich nicht um eine Überschwemmung im Sinn der Allgemeinen Bedingungen der Kraftfahrtversicherung, wenn Regenwasser über die Fahrzeugoberfläche ins Fahrzeuginnere eindringt.

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Befragt nach der gestiegenen Häufigkeit von wetterereignisbedingten Schäden, antwortet Roland Fischer: „Bedingt durch starke Regenfälle und Überschwemmungen haben wir seit Juni verstärkt, aber immer noch vereinzelt, Überschwemmungen von Autohäusern und Wasserschäden an Kundenfahrzeugen. Diese Schäden erreichen aber nicht die Dimension von Hagelschäden.“

Gesammelte Wetterdaten aus 19 Jahren Forschungsprojekt

Das Forschungsprojekt Starkregen war ein gemeinsames Projekt des Deutschen Wetterdiensts (DWD) und des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), das 2019 endete. Gesammelt wurden Wetterdaten aus den vorherigen 19 Jahren, in denen bundesweit gut 20.000 Starkregen niedergingen. Auf der Grundlage dieser Daten lassen sich nun Analysen erstellen und weitere Details erforschen.

Weitere interessante Themengebiete sind beispielsweise die möglichen Einflüsse der Hitze von Städten oder des Klimawandels auf Intensität und Häufigkeit von Starkregen. Zitat zum Einfluss des Klimawandels aus dem GDV-Naturgefahrenreport 2020: „Die Daten der vergangenen 20 Jahre deuten darauf hin. Belastbare Aussagen indes lassen sich erst nach 30 Jahren treffen.“

Ein direktes Ergebnis des Forschungsprojekts Starkregen ist die Unterteilung des Bundesgebiets in die drei Gefährdungsklassen hoch, mittel und gering, nach denen inzwischen das individuelle Risiko von Versicherungsnehmern kalkuliert wird. Auch viele Städte und Gemeinden hätten lokale Gefährdungskarten erstellt, so der GDV im Naturgefahrenreport 2020. Wörtlich: „Wissenschaftlich belegt ist mit diesen Forschungen, dass auch Regionen fernab großer Flüsse und Seen überschwemmt werden können – allein durch die Sturzflut aus den Wolken. […] Starkregen kann jede und jeden treffen, überall in Deutschland. Und er ist deshalb so gefährlich, weil er so kleinräumig und schwer vorhersagbar ist. Maximal 40 Minuten beträgt die Vorwarnzeit.“

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