Arbeitsrecht
Darauf sollten Arbeitgeber beim Thema Urlaub achten
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Wer seine Mitarbeiter nicht regelmäßig daran erinnert, ihren Urlaub zu nehmen, erhöht das finanzielle Risiko für sein Unternehmen. Denn Urlaubsansprüche verjähren nur noch, wenn der Arbeitgeber hier (nachweisbar) aktiv wird.
Sommerzeit ist Urlaubszeit und somit ein guter Anlass für Arbeitgeber, sich mit dem Thema Urlaub zu befassen – gerade auch, um finanzielle Risiken für ihr Unternehmen zu vermeiden. Joachim Zobel und Aribert Panzer, beide Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Schultze & Braun, erläutern, worauf Arbeitgeber beim Thema Urlaub achten sollten.
Grundsätzlich ist es so, dass Unternehmen für jeden Urlaubstag, den ein Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr nicht und damit über den Jahreswechsel mitnimmt, finanzielle Rückstellungen bilden muss. „Denn wenn der Arbeitnehmer mit Resturlaub kündigt oder ihm gekündigt werden muss, kann es sein, dass der Resturlaub ausgezahlt werden muss – im Fall der Fälle auch noch bis zu drei Jahre nach dem Ausscheiden. In solchen Fällen zahlt sich ein finanzielles Polster für den Arbeitgeber im wahrsten Sinne des Wortes aus“, erläutern Zobel und Panzer. „Allerdings können die Urlaubs-Rückstellungen die Firmenbilanz über einen langen Zeitraum negativ beeinflussen. Denn wenn sie aufgelöst werden – etwa, weil der gesamte Urlaub genommen wurde –, erhöhen sie den zu versteuernden Gewinn und damit die Steuerlast des Unternehmens.“
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