Schadenrecht
Den Prüfbericht vor dem Reparaturauftrag ignorieren?
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Laut gefestigter Rechtsprechung dürfen sich der Geschädigte als auch die Werkstatt auf Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen verlassen. Gilt dieser Grundsatz auch, wenn ein Prüfbericht des Versicherers Reparaturpositionen beanstandet?
Nach einem Unfall wird meist der Geschädigte bzw. sein Rechtsanwalt das Gutachten beim eintrittspflichtigen Versicherer mit der Bitte um Zahlung eines Vorschussbetrages gemäß Gutachten einreichen. Viele Geschädigte benötigen diesen Vorschuss, um den Reparaturauftrag erteilen zu können. Der Versicherer prüft in einer solchen Situation nicht nur die Haftung, sondern lässt das Gutachten durch einen Prüfdienstleister nach seinen Vorgaben überprüfen. Der Geschädigte erhält daher oft nach Vorlage des Gutachtens nicht nur eine Zahlung, die meist unter den vom Gutachter festgestellten Netto-Reparaturkosten zurückbleibt, sondern auch den Prüfbericht. Erteilt er jetzt erst den Reparaturauftrag, dann stellt sich die Frage, ob er dabei gegen die Schadenminderungspflicht verstößt, wenn er den Prüfbericht unberücksichtigt lässt.
Der Geschädigte verstößt gegen die Schadenminderungspflicht, wenn er aufgrund der ihm vorliegenden Informationen eine unwirtschaftliche Entscheidung trifft, z.B. das Fahrzeug im Totalschadenfall verkauft und ein vorliegendes Restwertangebot des Versicherers ignoriert. Beim Prüfbericht ergibt sich aber die Situation, dass der Geschädigte als Laie nicht die Richtigkeit des Prüfberichts überprüfen kann. Er müsste wieder seinen Sachverständigen fragen. Der Prüfbericht enthält daher – anders als ein abweichendes konkretes Restwertangebot – keine vom Geschädigten sofort nachvollziehbare Information. Viel mehr als eine ergänzende Information des Gutachters einzuholen wird man nicht vom Geschädigten verlangen können. Doch wo soll das enden? Auf die Stellungnahme des Sachverständigen würde er einen neuen Prüfbericht erhalten. Dann würde das gleiche Spiel von vorne beginnen. Eine endlose Diskussion wäre die Folge, was nicht Sinn des Prognoserisikos sein kann.
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