Eurogarant-Stellungnahme Die Marge am Ersatzteil ist dahin

Von Peter Börner 8 min Lesedauer

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Auch vor dem Hintergrund der Empfehlungen des Arbeitskreis V beim 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar nimmt die Eurogarant Autoservice AG zum Thema Gebrauchtteile Stellung. Ziel ist ein Dialog über die in diesem Zusammenhang noch offenen Fragen.

Peter Börner, Geschäftsführer der Eurogarant Autoservice AG(Bild:  Eurogarant)
Peter Börner, Geschäftsführer der Eurogarant Autoservice AG
(Bild: Eurogarant)

Am Markt der Ersatzteile für die Unfallreparatur zeichnen sich aktuell zwei Bewegungen ab, die den Versicherungen enorme wirtschaftliche Vorteile und Emissionseinsparungen versprechen. Zum einen sind dies gebrauchte Ersatzteile aus verunfallten Totalschäden und zum anderen neue Erstausrüsterteile, die nicht aus dem Warensortiment der Fahrzeughersteller stammen, aber in deren Qualität gefertigt sind. Die stark unter Kostendruck leidenden Versicherungen folgen scheinbar diesen Entwicklungen mit großem Engagement.

Wirtschaftlich interessant und nachhaltig der Umwelt gegenüber wird das aber nur dann funktionieren, wenn Teile aus diesen neuen Quellen in zahlreichen Fällen zum Einsatz kommen.

Wir beobachten aus diesem Grund auch, dass es einige Softwareentwicklungen bestehender und neuer Anbieter gibt, die teilweise im Auftrag der Versicherung oder des Schadenlenkers entstanden sind. Diese nehmen der Werkstatt die Auswahl des Lieferanten, der Ersatzteilquelle oder der Qualität schlicht ab. Die jeweilige Bestellung wird automatisch durch die Versicherung oder den Schadenlenker ausgelöst.

Nach der bekannten Regel „Wer bestellt, bezahlt“ ist klar, dass es dann keine Marge am Ersatzteil für die Werkstatt zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis geben wird. Ebenso ist klar, dass der Umsatz sinken wird, was ganz sicher in Bezug auf eventuelle Finanzierungsfragen für Erweiterungen oder Investitionen der Werkstatt nachteilig ist.

Meldungen in der Presse zu diesem Thema sagen aus, „dass die Fragen aus dem letzten Jahr ausgeräumt sind…“, „dass die Testphase überstanden“, „die Reifeprüfung abgeschlossen“ und das „Angebot vollständig“ sei. In der Zeitung steht wörtlich, dass „…jeder zweite von der Allianz angesprochene Versicherungskunde gerne in der Unfallreparatur gebrauchte Ersatzteile haben möchte“ und weiter: „Die Allianz bietet aktuell mit über 1.400 Partnerwerkstätten eine Reparatur mit gebrauchten Ersatzteilen an“!

Die Versicherungen werden behaupten, dass es ausschließlich um den Nachhaltigkeitsgedanken geht, CO2 einzusparen und die Umwelt zu schonen. Das ist ein grundsätzlich zu begrüßender Gedanke, der Beweis dafür bleibt bei einer ganzheitlichen Betrachtung der Wege, Aufwände und Verbräuche aber bislang aus. Ein Blech-Ersatzteil aus der Produktion aus Japan oder Korea muss doch einen anderen CO2-Fußabdruck haben als eines aus Rüsselsheim, das in Wiesbaden in einer Unfallreparatur eingesetzt wird. Diese Frage blieb ebenso unbeantwortet wie die nach zusätzlichen Transportwegen der Gebrauchtteile oder höheren Energieverbräuchen für Zusatzarbeiten. Zudem kann man aus Sicht des Betrachters zu der Annahme kommen, dass wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen. Es werden Tabellen publiziert, in denen gebrauchte Ersatzteile etwa die Hälfte der entsprechenden neuen Originalersatzteile kosten. Eine Handelsmarge am gebrauchten Ersatzteil ist nicht vorgesehen, da die Versicherung oder ein Dienstleister im Namen der Versicherung bestellt.

Die Eurogarant Autoservice AG folgt dem Ziel, gemeinsam mit allen Beteiligten die Werkstätten aufzuklären, welche Entwicklung derzeit voranschreitet und welche Auswirkungen das für die Betriebe haben wird. Die Marge am Originalersatzteil ist seit Jahren das zuletzt übriggebliebene Stückchen am viel zu kleinen Kuchen. Es ist nicht davon auszugehen, dass auch nur annähernd vergleichbare Ausgleichszahlungen geleistet werden, wenn ein Dritter die Ersatzteile anderer Herkunft bestellt und für die Reparatur beistellt.

Die Wahl des Lieferanten, der Quelle und der Qualität muss in der Hand der reparierenden Werkstatt liegen. Gemeinsam mit dem ZKF hat die Eurogarant Autoservice AG eine Mindestanforderung für gebrauchte Ersatzteile, bestehend aus acht zu erfüllenden Aufgaben des Versicherers oder des Schadenlenkers definiert, die allesamt realisiert werden müssen und zu denen Aufklärung erforderlich ist, ehe sich die Empfehlung an die Werkstätten verändern wird. Aus heutiger Sicht lautet die klare Botschaft: Ohne die Antworten auf die offenen Punkte keine gebrauchten oder Erstausrüster-Ersatzteile in der Unfallreparatur.

Die Mindestanforderung

Zunächst vorweg, wir sind überzeugt, dass es jede Anstrengung wert ist, ein jedes Gramm CO2 nicht auszustoßen und alles zu unternehmen, um unsere Umwelt zu schützen. Wir können als Reparaturbranche sogar behaupten, dass kaum eine andere Branche im Vergleich so nachhaltig wie die Kfz-Reparaturbranche ist, denn „Reparatur“ erhält das Wirtschaftsgut und wirft es nicht weg.

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Wenn wir uns gemeinsam als Gesellschaft und als Branche mit den Versicherungen und Schadenlenkern auf den Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft machen wollen, dann doch bitte gemeinsam, mit einheitlichen Werten und Wegen. Wir können nicht verstehen, warum ein neuer Scheinwerfer 3.000 Euro kostet und dieser sich nicht öffnen und an Gehäuse, Innenleben und Leuchtmittel reparieren lässt. Beim kleinsten Kratzer auf der Streuscheibe oder einem abgebrochenen Halter werden Edelmetalle und Wertstoffe für 3.000 Euro im Gewerbe-Gesamt-Müll entsorgt und vernichtet. Wir wissen nicht, wieviel Energie aufgebraucht werden muss und wieviel CO2 dabei emittiert wird, bis Ersatzteile aus Japan, China und Korea nach Garmisch-Patenkirchen gebracht werden können.

Weder den Scheinwerfer noch die Motorhaube wegzuwerfen ist wirtschaftlich vernünftig noch nachhaltig. Reparieren wäre die bessere Alternative. Vielleicht müssen alle Branchenbeteiligten eine Resolution verfassen, die Reparatursätze für Scheinwerfer verpflichtend einfordert, denn Blechteile instandzusetzen lernen wir im ersten Lehrjahr.

Aus unserer Sicht ist es der falsche Ansatz, wenn die Versicherung über die Art der Ersatzteile entscheidet, diese bestellt, bezahlt und die Werkstatt in den Mittelpunkt der anschließenden Problemlösung stellt, ohne sich Gedanken über die Erträge des mittelständigen Handwerksbetriebes zu machen. Wer weiter an der Einsparschraube des gelenkten Schadens dreht, verursacht weitere Austritte von Werkstätten aus den Partnernetzen, schlechtere Qualitäten, längere Vorlaufzeiten und im nicht gelenkten Schadengeschäft weiterhin stark ansteigende Stundensätze und Aufschläge. Im Grunde würde in der Summe nichts eingespart, auch kein Gramm CO2. Die entgangene Marge ist der Todesstoß der Partnerwerkstätten und wird zu massiven Kündigungen der Partnerverträge oder zu reihenweisen Betriebsschließungen führen.

Wir laden aus diesen und vielen weiteren Gründen zum Dialog ein, um die folgenden Fragen zum Einsatz alternativer Ersatzteile gemeinsam zu beantworten:

  • 1. Wer entscheidet über die Verwendung eines gebrauchten Ersatzteiles? Und der der entschieden hat, übernimmt die Gewährleistung und es klärt seinem Kunden, dass ein gebrauchtes Ersatzteil im Zuge der Unfallreparatur eingesetzt wird. Nach allen uns vorliegenden Informationen also die Versicherung und keinesfalls die Werkstatt. Hier ist genau zu definieren, welche Verantwortung beide Parteien damit übernehmen. Anschließend ist auch über eine auskömmliche Marge für die Werkstatt wie auch eine Entlohnung für zusätzliche Arbeiten an diesen Teilen zu sprechen.
  • 2. Im Bestand eines großen Gebrauchtwagenhändlers stehen drei nahezu exakt gleiche gebrauchte Fahrzeuge. Gleiches Modell, Baujahr, Laufleistung, Farbe, Ausstattung. Der erste ist nachgewiesen unfallfrei, der zweite hatte einen reparierten Vorschaden in Höhe von 5.000 Euro und ist mit neuen originalen Ersatzteilen fachgerecht repariert. Der dritte hatte ebenso einen reparierten Vorschaden in Höhe von 5.000 Euro, dieser wurde allerdings mit gebrauchten Ersatzteilen ohne weitere Qualitätsbeschreibungen repariert. Haben alle drei Fahrzeuge den gleichen Gebrauchtwagenpreis? Kostet der erste mehr als der zweite und dieser mehr als der dritte? Entscheidet nach eurem vernünftigen Denken selbst und beantwortet die Frage, wer die Wertminderung auf die Wertminderung bezahlt? Der Kunde, die Werkstatt, die Versicherung?
  • 3. Ein gebrauchtes Ersatzteil ist bereits lackiert und wird nach der Verwendung als solches in der Reparatur mindestens die doppelte Schichtdicke aufweisen. Bei der Leasingrückgabe oder auch Gebrauchtwagen-Inzahlungnahme erfolgt eine schnelle Schichtdickenmessung mit dem Ergebnis der „unsachgemäßen und fachlich nicht einwandfreien Reparatur“. Die ausführende Werkstatt wird im Nachhinein in die Pflicht der Nachbesserung oder in Schadenersatzansprüche des Leasingnehmers oder Eigentümers genommen. Wir reden hier nicht vom merkantilen Minderwert eines reparierten Fahrzeugs (siehe Punkt 2), wir reden über einen technischen Minderwert der doppelten und dreifachen Lackierung und einem möglicherweise älteren Ersatzteil, als das Fahrzeug selbst alt ist. Was ist, wenn der Kunde nach der Reparatur in einen der 15.000 Markenbetriebe oder zu einer Prüforganisation fährt, um zu erfragen, ob seine Reparatur mit Erstausrüster-, Gebraucht- oder doppeltlackiertem Teil in Ordnung ist? Möglicherweise landet ein solcher Fall später bei einem Amtsgericht. Welches Urteil fällt der Amtsrichter, der heute nur weiß, neu ist besser als instandzusetzen? Und wo reiht er das „Gebrauchtteil“ in seiner Wahrnehmung ein? Als Billigreparatur oder als nachhaltige gute Entscheidung?
  • 4. Wie alt ist das zum Einsatz kommende gebrauchte Ersatzteil und soll die Werkstatt in ein gänzlich neu startendes Garantieversprechen eintreten, ohne zu wissen, welchen Weg das Teil bisher genommen hat? Das ist bei geforderten drei bis sechs Jahren auf die Reparatur unmöglich und muss ebenso von dem Prozessbeteiligten übernommen werden, der die Wahl getroffen und die Entscheidung gefällt hat! Schriftliche Erklärung zur Übernahme aller Wertminderungen sowie eine Deklaration des Alters und der Qualität des gewünschten Ersatzteiles.
  • 5. Eine weitere Frage ist die der Herkunft und des Zustandes: Kann die Werkstatt bei einem gebrauchten Ersatzteil die Herkunft einwandfrei erkennen? Kann sie bei Aftermarket-Ersatzteilen erkennen, ob das Teil den gleichen Anforderungen wie das Originalersatzteil entspricht? Kann sie bei einem zum Beispiel geschraubten Querträger Verspannungen, Stauchungen, Risse oder Verformungen ausschließen? Nein, das kann sie nicht. Auch hier ist eine schriftliche Erklärung darüber notwendig, warum man sich für ein solches Teil entschieden hat. In einer Art Zertifikat muss bestätigt werden, dass sich das verwendete gebrauchte oder anderweitig beschaffte Ersatzteil in einem absolut einwandfreien Zustand befindet, keine Haarrisse enthält, nicht verbogen, gestaucht oder gequetscht ist und das tut, was der Fahrzeughersteller damit vorgesehen hat. Im Falle eines Versagens des Bauteils oder eines technischen Minderwerts hat der jeweilige Befürworter die vollen Schadenersatzansprüche zu übernehmen und dies im Zertifikat deutlich zu machen.
  • 6. Eine gebrauchte Heckklappe oder Tür ist bestückt mit Anbauteilen, Scheibe, Griff, Verkleidung, Kamera, Wischer, Spoiler und anderen Dingen. Dies ist ein erheblicher Nachteil für die Werkstatt und verursacht zusätzliche Zeit und Kosten für Montage und Entsorgung sowie das Handling. Es wird immer eine Lackierung erforderlich sein, auch bei der farblichen Übereinstimmung des gebrauchten Teiles und des Autos. Die Anbauteile müssen immer demontiert werden und es kommen immer die im Unfallfahrzeug eingebauten Montageteile zum erneuten Einsatz und nicht die des gebrauchten Teiles.
  • 7. Die Handelsmarge für gebrauchte und Erstausrüsterersatzteile muss vergleichbar mit der heutigen Ertragssituation bleiben, da ansonsten das Überleben vieler Betriebe nicht sichergestellt ist.

Wir haben uns im Vorfeld mit dem Kfz-Verband, dem Autolackierer-Verband, dem BVdP und natürlich dem ZKF abgesprochen. Alle Vertreter der Werkstätten sind der Meinung: So nicht! Bitte erst die Vertreter der Werkstätten an den Tisch holen, die Fragen und Bedenken klären, die Lösungen gemeinsam erarbeiten und nach erfolgreicher Klärung der Fragen weiter an diesem Konzept arbeiten. Die Kommunikation mit dem Kunden, die Risikoübernahme in Bezug auf Qualität und Reklamationen, den Vorwurf der „unsachgemäßen Reparatur“ und der zusätzlichen technischen Minderwerte auf die Werkstatt zu verlagern, ohne dass diese sich für den Einsatz des betreffenden Teils entschieden hat, geht leider nicht! Zum aktuellen Stand müssen wir den Werkstätten empfehlen, einen Einsatz dieser Teile ohne Antworten auf die oben beschriebenen Fragen abzulehnen.

 

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