Der technologische Wandel, neue Rechtsprechung sowie geübtes Versicherungsgebahren setzen die Honorare der Kfz-Sachverständigen unter Druck. Das Kfz-Sachverständigen Forum am 6. Februar 2025 in Würzburg behandelt die „neuen Einflüsse auf Gutachten und Fahrzeugbewertungen“.
Im Februar 2024 zählte das Kfz-Sachverständigen Forum über 400 Teilnehmer.
(Bild: Stefan Bausewein)
Weiterbildung ist für den Kfz-Sachverständigen unerlässlich. Deshalb seien Veranstaltungen wie das Kfz-Sachverständigen Forum in Würzburg sehr wichtig –sagte zu Beginn des Jahres Winfried Gleich vom Kfz-Sachverständigenbüro Gleich. In der Tat ist der Schulungs- und Weiterbildungsbedarf für Kfz-Sachverständige in den vergangenen elf Monaten gestiegen – und zwar auf dem technischen, rechtlichen und versicherungstechnischen Gebiet. Am 6. Februar 2025 ist es wieder soweit: Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte können dann im Vogel Convention Center (VCC) in Würzburg ihren Weiterbildungsbedarf zumindest zum Teil decken. Diesmal steht das Leitthema "Die Risiken beim Kfz-Sachverständigenhonorar – neue Einflüsse auf Gutachten & Fahrzeugbewertungen" im Fokus. Die Teilnehmenden erwarten spannende Vorträge zu den Problembereichen bei der Begutachtung der Elektrofahrzeugbatterie sowie zum Themenbereich zutreffendes Honorar und dessen Höhe.
Problembereiche bei der Fahrzeugbatterie
Die zunehmende Verbreitung der Elektromobilität stellt neue Herausforderungen an die Beurteilung der mechanischen Integrität von sensiblen Fahrzeugkomponenten wie dem Batteriemodul, beispielsweise nach Unfällen oder bei unklarer Fahrzeughistorie. Im Gegensatz zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor beschränken sich die schadensrelevanten Informationen nicht auf lokale Bereiche, wie die Anschlussstellen von Kraftstoff- und Ölleitungen, sondern erstrecken sich über das gesamte Batteriemodul. Gleichzeitig ist es aufgrund der gekapselten Bauweise von Lithium-Ionen-Batteriespeichern noch nicht möglich, den inneren mechanischen Zustand zu überprüfen. Daher können derzeit nur indirekte Messmethoden, zum Beispiel über das Batteriemanagementsystem (BMS), Auskunft über den State-of-Safety (SOS) geben. Michael Salamon, Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen, stellt in seinem Vortrag das neu entwickelte Röntgensystem zur Batterieinspektion in Vollfahrzeugen (AIR) vor, das eine Inspektion des Batteriespeichersystems ermöglicht, ohne das Fahrzeug demontieren zu müssen. Das in wenigen Minuten durchführbare Verfahren liefert eine Draufsicht auf das gesamte Batteriespeichersystem und die umgebenden Chassisstrukturen. Dies ermöglicht es, die Geometrie und mögliche Verformungen einzelner Batteriezellen zu analysieren und so Informationen über deren mechanische Integrität abzuleiten. Darüber hinaus werden Strukturen des Fahrgestells sichtbar, die mit bloßem Auge nicht erkennbar sind, was eine Analyse der Integrität bei Unfallberichten oder den Nachweis von Manipulationen im Falle einer unklaren Fahrzeughistorie ermöglicht. In dem Vortrag wird die Funktionsweise des aktuellen Systemprototyps beschrieben und seine Leistungsfähigkeit anhand typischer Ergebnisse demonstriert.
Kfz-Sachverständigen Forum 2025
Unter dem Leitthema „Die Risiken beim Kfz-Sachverständigenhonorar – Neue Einflüsse auf Gutachten & Fahrzeugbewertungen‟ erwarten Sie beim Kfz-Sachverständingen Forum am 6. Februar 2025 spannende Vorträge zu den Problembereichen bei der Begutachtung von E-Fahrzeug-Batterien sowie zum Themenbereich zutreffendes Honorar und dessen Höhe. Im Rahmen der Vorabendveranstaltung haben Sie die Gelegenheit, sich in entspannter Atmosphäre mit Branchenkolleg:innen auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen.
Starker Block mit Rechtsthemen Mit der Erstreckung der Grundsätze des sogenannten „Werkstattrisikos“ auf die Sachverständigenkosten („Sachverständigenrisiko“) hat der BGH die Regulierung von zwei bisher teilweise unterschiedlich gehandhabten Schadenspositionen parallelgeschaltet. Dr. Oliver Klein, Richter am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat, ordnet diese neuere Entwicklung in das bestehende System der Unfallschadensregulierung ein, erläutert die hinter ihr stehenden allgemeinen Grundsätze des Schadensrechts und zeigt die für den Sachverständigen hieraus folgenden praktischen Konsequenzen auf. Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags liegt auf den aktuellen Entscheidungen des BGH zur Maßgeblichkeit des Netto-Verkaufspreises bei der Ermittlung des merkantilen Minderwertes. Auch Rechtsanwältin Isabelle Fuchs, Anwaltskanzlei Fuchs & Coll, geht auf diese Thematik ein: Aufgrund der neuen BGH-Rechtsprechung fürchteten Verkehrsrechtsanwälte zunächst um ihren Job. So versprachen die Urteile auf den ersten Blick, dass es zukünftig im Verhältnis zwischen Geschädigtem und Schädiger keine Kürzungen mehr geben wird, soweit die Grundsätze des BGH beachtet werden (Zahlungsanweisung, keine Abtretungen an den Sachverständigen). Glücklicherweise gebe es aber einige Versicherer, die wirklich jedes BGH-Urteil ignorieren oder mit viel Phantasie auslegen. In der Praxis werden Honorare oftmals weiterhin gekürzt und Reparaturkosten nur anteilig ausgezahlt. Wenn eine vollständige Auszahlung erfolgt, führen viele Versicherer im Anschluss Regressprozesse gegen die Sachverständigen und die Reparaturbetriebe. So behaupten beispielsweise einige Versicherer, dass die Grundsätze zum Sachverständigenrisiko nur auf das Grundhonorar bei „qualifizierten“ Sachverständigen anzuwenden seien. Isabelle Fuchs deckt in Ihrem Vortrag auf, was in der Praxis wirklich passiert. Anhand von Beispielfällen aus dem Alltag entwickelt sie Strategien für den außergerichtlichen sowie gerichtlichen Umgang mit neuen Herausforderungen rund um die Themen Honorar, Regress und Prüfberichte. . (xx)
Stand: 08.12.2025
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