Batteriebewertung Die zehn hartnäckigsten Mythen zu verunfallten E-Autos

Von Dipl.-Ing. (FH) Jan Rosenow 5 min Lesedauer

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Elektroautos sind im Straßenbild zum vertrauten Anblick geworden. Doch geht es um den Umgang mit verunfallten Stromern, dann weicht die Vertrautheit bei vielen Menschen, auch aus der Autobranche, einer großen Unsicherheit. Das Kraftfahrzeugtechnische Institut (KTI) widerlegt die wichtigsten Falschannahmen.

Dieser Renault Zoe hat einen Treffer in Höhe der Vorderachse abbekommen. Die Airbags haben nicht ausgelöst. Die Batterie kann nach einer Prüfung weiterverwendet werden.(Bild:  Rosenow – VCG)
Dieser Renault Zoe hat einen Treffer in Höhe der Vorderachse abbekommen. Die Airbags haben nicht ausgelöst. Die Batterie kann nach einer Prüfung weiterverwendet werden.
(Bild: Rosenow – VCG)

Ein verunfalltes Elektroauto hat auf viele Beteiligte im Schadenprozess die Wirkung der sprichwörtlichen heißen Kartoffel: am besten nicht anfassen – oder so schnell wie möglich wieder loslassen. Dabei ist nach Einschätzung von Fachleuten in 95 Prozent der Unfälle die Hochvoltbatterie, das am besten geschützte Bauteil im Fahrzeug, gar nicht beschädigt. Und selbst wenn sie beschädigt ist, dann kommt es nicht automatisch zu dem so gefürchteten „thermischen Durchgehen“ inklusive Vollbrand.

Als Beispiel für die hohe Beschädigungstoleranz von batterieelektrischen Fahrzeugen kann ein E-Mini dienen, den das Kraftfahrzeugtechnische Institut (KTI) in Zusammenarbeit mit dem Entwicklungszentrum Röntgentechnik der Fraunhofer-Gesellschaft Ende Mai auf der AIR-Röntgenanlage in Fürth untersuchte. Der Kleinwagen hatte einen Brandschaden. Doch dieser war weder von der Batterie ausgegangen, noch hatte er auf sie übergegriffen. Sowohl bei der elektronischen Diagnose als auch beim Röntgen zeigte sich der Speicher unauffällig und kerngesund – einer Weiterverwendung hätte nichts im Wege gestanden.