Kfz-Sachverständigen Forum 2026 Erste Erfahrungen mit der VDI-MT 5900

Von Christian Otto 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Wie sieht die Zukunft des Kfz-Sachverständigenwesens aus? Und welche Auswirkungen hat die klarere Definition des Berufsbildes infolge der VDI-MT 5900 schon aktuell? Diesen und weiteren Fragen widmet sich beim Kfz-Sachverständigen Forum am 3. Februar 2026 in Würzburg der BVSK-Präsident Michael Wessels in seinem Grußwort.

BVSK-Präsident Michael Wessels eröffnet das Kfz-Sachverständigenforum 2026 mit einem Grußwort. (Bild:  VCG - Otto)
BVSK-Präsident Michael Wessels eröffnet das Kfz-Sachverständigenforum 2026 mit einem Grußwort.
(Bild: VCG - Otto)

Seit dem Jahr 2017 veranstalten die Fachmedienmarken »Fahrzeug+Karosserie« und »kfz-betrieb« das Kfz-Sachverständigen Forum im Vogel Congress Center (VCC) in Würzburg. Das Branchenevent, das von den Sponsoren DAT, DSR24 und GTÜ sowie dem Kooperationspartner Autorechtaktuell unterstützt wird, bietet Kfz-Sachverständigen sowie Rechtsanwälten eine unabhängige Plattform, um sich zu aktuellen Themen weiterzubilden. So auch im kommenden Jahr. Da steht das Kfz-Sachverständigen Forum unter dem Motto „Wer bewertet zutreffend – der Kfz-Sachverständige, der Versicherer oder die KI?".

Damit wird eine wesentliche Frage für das zukünftige Sachverständigenwesen aufgeworfen. Dessen Entwicklung wird derzeit aber auch noch durch die VDI-MT 5900 stark beeinflusst. Durch diese soll der Weg zu einem anerkannten und durch den Gesetzgeber geschützten Berufsbild für den Kfz-Sachverständigen geebnet werden. Erstmals gibt es dann eine allgemein anerkannte Mindestanforderungen an die Qualifikation und Berufsausübung von Kfz-Sachverständigen.

Diese Entwicklung begrüßt auch Michael Wessels als Präsident des Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK). Er wird das Grußwort zum Kfz-Sachverständigen Forum 2026 geben und nannte die VDI-MT 5900 in einem Interview Mitte diesen Jahres einen „Meilenstein“ und eine „wichtige Messlatte für die gesamte Branche“.

Wessels wird in seinem Impuls unter anderem auch auf die Entwicklungen der vergangenen Monate rund im die VDI-Richtlinie eingehen. Der BVSK informiert derzeit über die Inhalte der Richtlinie und ermutigt freie Sachverständige, die (noch) nicht zertifiziert, aber zertifizierungsfähig sind, sich auf den Weg zu machen. Eine Möglichkeit ist hier über eine Hospitanz beim BVSK. Gleichzeitig empfiehlt der Verband Werkstätten, Autohäusern und auch Anwälten, kritisch zu prüfen, ob die ihnen bekannten Sachverständige den Anforderungen der VDI-MT 5900 gerecht werden.

Für die Zertifizierung wurde eine zweijährigen Übergangsfrist eingeräumt. Wenn diese abgelaufen ist, dürfte es spannend werden, wie Wettbewerbsbehörden und Gerichte mit jenen Marktteilnehmern umgehen, die ohne die nachgewiesene Qualifikation weiterhin Sachverständigenleistungen anbieten.

Kfz-Sachverständigen Forum 2026

Kfz-Sachverständigen Forum Logo

Unter dem Leitthema „Wer bewertet zutreffend – der Kfz-Sachverständige, der Versicherer oder die KI?‟ erwarten Sie beim Kfz-Sachverständigen Forum am 3. Februar 2026 spannende Vorträge zu diesen Themenschwerpunkten:

  • Stundenverrechnungssätze im Sachverständigengutachten
  • Regressforderungen zur Sachverständigenrechnung
  • KI-Unterstützung bei der Schadenfeststellung

Die Vorabendveranstaltung bietet die perfekte Gelegenheit, sich in entspannter Atmosphäre mit Branchenkollegen auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen.

Insgesamt haben die Redaktionen von »kfz-betrieb« und »Fahrzeug+Karosserie« sowie der Kooperationspartner Autorechtaktuell ein spannendes Programm für die Kfz-Sachverständigen zusammengestellt. Begleitet wird das Event von einer Branchenausstellung.

Am Besten melden Sie sich gleich zu diesem Branchenevent für Kfz-Sachverständige an.  (co)

(ID:50645527)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung