Nachhaltigkeitspflicht
EU will Lieferkettengesetz abschwächen
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Das umstrittene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der EU wird nachgebessert und um ein Jahr verschoben. Das teilte die EU-Kommission mit und reagierte damit auf massive Kritik aus der Wirtschaft.
Seit Januar 2023 ist das umstrittene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen dazu, dass in ihrer gesamten Lieferkette – auch bei ihren Zulieferern - die Menschenrechte eingehalten werden und es nicht zu Verstößen gegen die Umweltschutzauflagen kommt. Das Gesetz tritt für die Betriebe gestaffelt nach ihrer Größe in Kraft. Seit 2023 gilt es für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern und seit 2024 müssen auch Betriebe mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern im Inland es beachten. Seit diesem Jahr gelten die Vorschriften zudem für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten.
Nach Medienberichten plant die EU eine Änderung des Lieferkettengesetzes. Betriebe unter 1.000 Beschäftigten sollen von den Auflagen wieder befreit werden. Außerdem plant die EU mit einem Paket von 100 Milliarden Euro klimafreundliche Industrie (Clean Industrial Deal) und den Abbau von Bürokratie zu fördern. Dafür soll auch die Anwendung des EU-Lieferkettengesetzes um ein Jahr verschoben und die Auflagen für Unternehmen deutlich abgeschwächt werden.
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