Insolvenz und betriebliche Altersvorsorge
Frühzeitig dafür sorgen, dass die Zahlungen nicht ausbleiben
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Die betriebliche Altersvorsorge ist für viele Rentner unverzichtbar. Doch bei einer Insolvenz ist erst mal Schluss mit der Zahlung. Es sei denn, die Unternehmenssanierer haben die betriebliche Altersvorsorge ihrer Betriebsrentner und Anwärter frühzeitig im Blick.
Kein Unternehmen ist davor gefeit, in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten. Damit eine Unternehmenssanierung reibungslos gelingen kann, sollten die Verantwortlichen dabei allerdings die betriebliche Altersvorsorge ihrer Betriebsrentner und Anwärter frühzeitig im Blick haben. Fast 55 Prozent der rund 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben eine betriebliche Altersvorsorge oder Betriebsrente.
Die insolvenzbedingte Versorgungslücke schließen
Das Insolvenzrecht legt fest, dass ein Unternehmen ab dem Zeitpunkt keine Zahlungen mehr leisten darf, an dem die Zahlungsunfähigkeit eintritt. Dieses Zahlungsverbot umfasst auch die Versorgungsleistungen an die Betriebsrentner. „Betriebsrentner sind allerdings in der Regel auf die Zahlungen des Unternehmens angewiesen. Sie benötigen sie, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Dieser Umstand führt dazu, dass die Betriebsrentner ein großes Interesse daran haben, dass die Rentenzahlung schnellstmöglich wieder aufgenommen und insolvenzbedingte Versorgungslücken geschlossen werden“, sagen Seraphim Ung Kim und Siegfried Flogaus, Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Schulte & Braun. „Die gute Nachricht für Versorgungsberechtigte und Unternehmen ist, dass eine weiträumige Vorbereitung für den Ernstfall möglich ist.“
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