Renault Gericht untersagt Verkauf von Clio und Megane

Von Yvonne Simon 2 min Lesedauer

Wegen einer Patent-Verletzung ordnet das Landgericht München einen Verkaufsstopp für zwei Renault-Modelle in Deutschland an. Zur Vollstreckung des Urteils kommt es aber nur unter bestimmten Bedingungen. Renault will in Berufung gehen.

Der Clio ist Renaults Bestseller. Dem Landgericht München zufolge wurde mit dem Kleinwagen sowie dem Megane ein Patent verletzt. Renault weist das Urteil zurück.(Bild:  Renault)
Der Clio ist Renaults Bestseller. Dem Landgericht München zufolge wurde mit dem Kleinwagen sowie dem Megane ein Patent verletzt. Renault weist das Urteil zurück.
(Bild: Renault)

Das Landgericht München hat in einer Verhandlung am 5. Februar 2026 einen Verkaufsstopp für die Modelle Clio und Megane angeordnet (Aktenzeichen 7 O 7655/25). Über das Urteil berichtete zuerst das Portal IP Fray und anschließend die „Auto Motor und Sport“. Demnach verletzen die Modelle nach Ansicht des Gerichts ein standardessenzielles Ethernet-Patent des US-Technologieunternehmens Broadcom.

Auf Anfrage erklärt Renault: „Wir haben die Entscheidung des Münchner Landgerichts vom 5. Februar 2026 zur Kenntnis genommen. Wir weisen sie entschieden zurück und werden umgehend Berufung einlegen.“ Das Verkaufsverbot betreffe ausschließlich Deutschland. „Wichtig ist zudem, dass diese Unterlassungsverfügung erst wirksam wird, sobald bestimmte Bedingungen durch Broadcom erfüllt worden sind – was derzeit nicht der Fall ist“, so Renault weiter.

Den Berichten zufolge wird das Urteil erst dann wirksam, wenn Broadcom eine Sicherheitsleistung in mehrfacher Millionenhöhe beim Gericht hinterlegt.

Der Hersteller weist in seinem Statement außerdem darauf hin, dass Renault zwei Rechtsverfahren zur Nichtigerklärung des betreffenden Patents eingeleitet habe und für diese nach eigener Einschätzung „über solide Argumente“ verfüge.

Das Gericht hat neben dem Verkaufsstopp auch einen Rückruf und eine Vernichtung der betroffenen Produkte veranlasst. Die Vernichtung dürfe aber mit dem Ausbau der betroffenen Komponenten erfüllt sein, schreibt IP Fray. Es gehe um das Navigationssystem des Clio und die Telematik-Steuereinheit des Megane.

Zum Umfang eines potentiellen Rückrufs äußert sich Renault nicht. Der Schaden würde aber beträchtlich ausfallen. Der Clio ist Renaults meistverkauftes Modell. Im vergangenen Jahr wurde der Kleinwagen 11.236 mal in Deutschland zugelassen. Auf der IAA 2025 wurde die neue, sechste Generation vorgestellt. Derzeit sind noch beide Generationen parallel bestellbar. Vom Megane kamen 538 Einheiten neu auf die Straßen.

Standardessenzielle Patente sind solche Patente, die angewandt werden müssen, um Industriestandards zu erfüllen. Inhaber dieser Patente sind dazu verpflichtet, sie zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Konditionen (FRAND: fair, reasonable and non discriminatory) zu lizensieren. Dem Gericht zufolge fiel Broadcoms Angebot unter die FRAND-Bedingungen, das Gegenangebot von Renault habe aber darunter gelegen.

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