63. Verkehrsgerichtstag 2025 Gesetzlich anerkanntes Berufsbild Kfz-Sachverständiger gefordert

Von Konrad Wenz 3 min Lesedauer

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Können Vorgaben für die Qualifizierung von Kfz-Sachverständigen für mehr Qualität bei der Begutachtung von Kraftfahrzeugschäden sorgen? Mit dieser Frage beschäftigte sich einmal mehr der Verkehrsgerichtstag in Goslar.

Schon 1985 forderte der Verkehrsgerichtstag in Goslar ein einheitliches Berufsbild für Kfz-Sachverständige.(Bild:  Wenz - VCG)
Schon 1985 forderte der Verkehrsgerichtstag in Goslar ein einheitliches Berufsbild für Kfz-Sachverständige.
(Bild: Wenz - VCG)

Der Ruf nach einem anerkannten und durch den Gesetzgeber geschützten Berufsbild für den Kfz-Sachverständigen ist fast so alt wie das Sachverständigenwesen selbst. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigt sich schon seit Jahrzehnten mit dieser Anforderung. Nun gibt es einen neuen Vorstoß in Form einer VDI-Richtlinie. Die Richtlinie VDI 5900 MT beschreibt die Anforderungen an Sachverständige, die erforderliche Vorbildung und die zu erbringenden Qualifikationsnachweise für Kfz-Sachverständige und trat bereits am 1. Februar 2025 in Kraft. Im Arbeitskreis V des diesjährigen Verkehrsgerichtstag herrschte zwischen Juristen, Sachverständigen und Versicherungsvertretern große Einigkeit, dass die VDI-Richtlinie ein großer Schritt in die richtige Richtung sei.

Eine hohe Qualität von Gutachten sowie die hohe Qualifikation von Gutachtern sei wichtig und sinnvoll, da aus Sicht der Geschädigten dadurch die Durchsetzbarkeit von Schäden steigen und die Prozessrisiken sinken, sagte Rechtsanwalt Gunnar Stark in seinem Referat im Arbeitskreis. Ganz entscheidend sei hierbei, dass der Sachverständige unabhängig und weisungsfrei arbeite, wie es die Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2 vorsehe.