Schadenabwicklung
Gutachten trotz
Kostenvoranschlag
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Das Recht des Geschädigten auf ein Schadengutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen wird von den Gerichten bestätigt. Das gilt auch, wenn der Versicherung schon ein Kostenvoranschlag der Werkstatt vorliegt.
Gut gemeint übermittelt die Werkstatt dem Versicherer in einer Haftpflichtschadensache einen Kostenvoranschlag – so wie er es wollte. Der wird aber nicht akzeptiert, sondern nach einer Runde durch den Filter eines Kürzungsdienstleisters des Versicherers in vielen Punkten beanstandet. Was nun?
Der Haftpflichtschadenfall ist stets durch die Brille des Geschädigten zu betrachten. Der steht nun vor einem großen Rätsel: Übertreibt die Werkstatt? Strebt der Versicherer eine unzureichende Reparatur an? Erteilt er nun den Reparaturauftrag gemäß Kostenvoranschlag, bekommt er voraussichtlich nicht alle Kosten erstattet. Beauftragt er aber nun im Rahmen des Prüfberichtes, bekommt er vielleicht nicht alles repariert.
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