Gasanlagenprüfung Hin und her bei der „G 607“

Von Steffen Dominsky 6 min Lesedauer

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Seit Jahrzehnten forderte man von Wohnmobilbesitzern, im Zuge einer Hauptuntersuchung eine gültige Gasanlagenprüfung vorzuweisen. Doch auf welcher rechtlichen Grundlage? Und wie geht es mit der „G 607“ überhaupt weiter? Ein (Er-)Klärungsversuch.

Die TAK bietet in Kooperation mit dem ZKF regelmäßig Schulungen zum „Sachkundigen zum Prüfen von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in privat genutzten Fahrzeugen“ an.  Mehr unter www.g607.de(Bild:  Jan Rosenow)
Die TAK bietet in Kooperation mit dem ZKF regelmäßig Schulungen zum „Sachkundigen zum Prüfen von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in privat genutzten Fahrzeugen“ an. Mehr unter www.g607.de
(Bild: Jan Rosenow)

Die Schultüte für die Erstklässler, der Tanz in den Mai oder das Feuerwerk an Silvester: So manches, was uns Deutschen ans Herz gewachsen ist und sich in die kollektive Speicherplatte gebrannt hat, tun wir, weil … ja, warum eigentlich? Salopp gesagt, weil wir es schon immer so machen. „Ist halt Tradition!“

Doch nicht nur in soziokultureller Hinsicht gibt es Sitten und Gebräuche. Sondern auch in technischer. Beispielsweise bei der Hauptuntersuchung (HU) von Kraftfahrzeugen. Genauer gesagt der von Wohnmobilen und Wohnwagen. Über Jahrzehnte hinweg stellten hier die Herren im roten, grünen bzw. blauen Kittel Fahrzeughaltern die Frage: „Haben Sie eine Bescheinigung über die Gasprüfung oder sollen wir diese mitmachen?“