Steuerrecht Höhere Abschreibung?

Von Ralf Klein, FRTG-Group

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Ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf erlaubt es den Unternehmen, eine höhere Gebäude-Afa anzusetzen, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist als steuerrechtlich vorgesehen. Dies ist allerdings juristisch noch umstritten.

Neuerungen im Steuerrecht können für Werkstattbetreiber bedeutsame Folgen haben.(Bild:  Wenz)
Neuerungen im Steuerrecht können für Werkstattbetreiber bedeutsame Folgen haben.
(Bild: Wenz)

Generell sieht das Einkommensteuergesetz fixe Abschreibungsdauern vor. Bei Gebäuden hat der Steuerpflichtige als Absetzung für Abnutzung (Afa) die folgenden Beträge bis zur vollen Absetzung abzuziehen:

1. bei Gebäuden, die zu einem Betriebsvermögen gehören, nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt wurde, jährlich drei Prozent,