Kfz-Gewerbe Schleswig-Holstein Kfz-Betriebe für Karenztag bei Krankheit

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Um den Krankenstand in den Betrieben zu senken, sollte die telefonische Krankschreibung abgeschafft und ein Karenztag eingeführt werden: Dafür sprachen sich Kfz-Innnungsbetriebe bei einer Umfrage des Landesverbands des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein aus.

Große Wirtschaftsunternehmen beklagen den hohen Krankenstand in ihren Unternehmen, auch viele Kfz-Betriebe in Schleswig-Holstein. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Große Wirtschaftsunternehmen beklagen den hohen Krankenstand in ihren Unternehmen, auch viele Kfz-Betriebe in Schleswig-Holstein.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Keine Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag und Abschaffung der telefonischen Krankschreibung: Mit diesen Maßnahmen ließe sich die hohe Zahl der Kranktage von Mitarbeitern deutlich senken. Das ist zumindest die Meinung vieler Kfz-Unternehmer in Schleswig-Holstein.

In die Diskussion um zu hohe Krankenstände in Deutschland hat sich der Landesverband des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein mit einer eigenen Umfrage unter den Mitgliedern eingeschaltet.

260 Innungsbetriebe haben daran teilgenommen und damit rund ein Viertel der Mitgliedsbetriebe. Abgefragt wurde die Relevanz des Themas für die Betriebe, mögliche Maßnahmen und die Frage, ob das niederländische Modell auch für Deutschland eine Lösung sei, um die hohe Zahl der Krankenstände zu senken. Dort werden die Unternehmen an den Kosten der ersten beiden Kranktage ihrer Beschäftigten finanziell beteiligt und somit in die Gesundheitserhaltung ihrer Mitarbeiter in die Pflicht genommen.

Die Stimmen aus den Kfz-Betrieben in Schleswig-Holstein geben kein einheitliches Bild ab. Auf die Frage nach dem aktuellen Krankenstand halten sich die Einschätzung „überdurchschnittlich“ und „normal“ mit jeweils 37 Prozent die Waage. 13 Prozent der Teilnehmer beurteilten die Lage als „besorgniserregend“, aber für fast ebenso viele war der aktuelle Krankenstand sogar „unterdurchschnittlich“.

Keine Lohnfortzahlung

Deutlich fiel dagegen die Antwort auf die Frage nach Maßnahmen aus, konkret, ob ein Karenztag eine Lösung sein könnte. Dann wird der erste Tag einer Krankschreibung komplett vom Arbeitnehmer getragen. Mehr als 60 Prozent der Teilnehmer sind der Meinung, dass sich deutlich weniger Mitarbeiter krankmeldeten, wenn sie für den ersten Krankheitstag keine Lohnfortzahlung erhalten würden. 67 Prozent erklärten sogar, dass es Mitarbeitern zu leicht gemacht werde, sich krankschreiben zu lassen. 72 Prozent halten daher die Abschaffung der telefonischen Krankmeldung für sinnvoll.

Laut Landesverband Schleswig-Holstein zeigt der Blick in die Statistiken, dass Deutschland im Vergleich mit anderen europäischen Ländern bei den Krankheitstagen eher im Mittelfeld liegt. Die Niederlande dagegen führen die Spitze mit den wenigsten Krankheitstagen an. Der Grund: Dort werden die Unternehmen verpflichtet, in den ersten beiden Jahren die Kosten für erkrankte Mitarbeitende zu 70 Prozent selbst zu tragen. Das sogenannte „niederländische Modell“ nimmt die Unternehmen mit in die Verantwortung, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass Mitarbeiter durch Angebote gesund bleiben. Solche Angebote und ein generell starkes Engagement der Unternehmen wirken sich auch bei einem Modell in Skandinavien positiv aus. Dort wird durch verstärkte Arbeitnehmeraktivitäten versucht, den Kontakt zu Langzeitkranken zu halten, diese zu binden und bei ihrer Rückkehr zum Arbeitsplatz zu unterstützen.

Der Landesverband Schleswig-Holstein vertritt 17 Kfz-Innungen mit fast 1.200 Mitgliedsbetrieben, davon ca. 250 Tankstellen, und ca. 16.400 Mitarbeiter mit ca. 3.300 Auszubildende.

(ID:50319071)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung