E-Mobilität Kriterien für die Quarantäne von E-Autos

Von Dipl. Ing. (FH) Konrad Wenz 4 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Die Arbeitsgruppe „Quarantänekriterien für verunfallte BEV“ will die Quarantänekriterien für E-Fahrzeuge standardisieren. In ihr arbeiten Vertreter aus der Versicherungswirtschaft, von Kfz-Verbänden und Sachverständigenorganisationen.

(Maks Lab - stock.adobe.com)
(Maks Lab - stock.adobe.com)

Im Oktober 2023 stellte der Gesamtverband der Versicherer (GDV) eine Studie zu Reparaturkosten von verunfallten Hochvoltfahrzeugen vor. Demnach verursachen E-Autos nach einem Unfall 30 bis 35 Prozent höhere Reparaturkosten als vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrenner. Diese deutlich höheren Reparaturkosten bei Elektroautos sind laut dem Allianz-Zentrum für Technik auf folgende Hauptgründe zurückzuführen: verbesserungswürdige Tauschkriterien und Diagnose- und Reparaturmöglichkeiten sowie die Unsicherheit beim Umgang mit beschädigten Elektroautos, etwa weil diese sehr lange in Quarantäne lagern oder durch Vorsichtsmaßnahmen in Löschcontainer-Tauchbädern zu Totalschäden werden. Unter Leitung des Kraftfahrzeugtechnischen Instituts (KTI) hat sich die Arbeitsgruppe „Quarantänekriterien für verunfallte BEV“ formiert. Ende November tagte sie erstmals in Lohfelden. Das KTI hatte Vertreter aus der Versicherungswirtschaft sowie von Kfz-Verbänden (beispielsweise ZKF), Sachverständigenorganisationen und Fahrzeugherstellern eingeladen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die grundsätzliche Vorgehensweise der Gefährdungsklassifizierung von verunfallten batterieelektrischen Fahrzeugen zu erarbeiten und die Kriterien zu definieren, aus denen die technische Erforderlichkeit von Quarantänemaßnahmen resultiert. Die Ergebnisse sollen in einem Grundsatzpapier zusammengestellt und Abschleppdiensten, Sachverständigen, Werkstätten und Kfz-Versicherern zur Verfügung gestellt werden. Die betroffenen Berufsgruppen sollen diese Ergebnisse als ergänzende und unterstützende Informationen zu den Herstellervorgaben nutzen. Derzeit gibt es sowohl bei Abschleppunternehmen und Sachverständigen als auch bei Werkstätten große Unsicherheiten, wie man mit verunfallten BEVs umgehen soll. Zum einen gibt es offensichtlich keine klaren Vorgaben, wie bei einer Gefährdungsbeurteilung vorzugehen ist, die zur Quarantänisierung des Fahrzeugs führt. Zum anderen tun sich die Beteiligten schwer, wenn es um die Dauer der Quarantäne geht. Ein Versicherungsvertreter berichtete beispielsweise von einer mehrwöchigen Quarantänedauer (28 Tage) eines BEV. Die Werkstatt stellte der eintrittspflichtigen Versicherung dafür rund 9.000 Euro in Rechnung – allerdings ohne eine Gefährdungsbeurteilung vorlegen zu können.

Um so etwas künftig ausschließen zu können, erarbeitete die Arbeitsgruppe in Lohfelden einen Handlungsleitfaden, aus dem präzise Kriterien für die Quarantäne von verunfallten Hochvoltfahrzeugen abgeleitet werden sollen. Die Grundlage der weiteren Vorgehensweise ist dabei die sogenannte Erstbewertung, die beispielsweise nach der IFL-Mitteilung (04/2021) erstellt werden kann. Sie soll Aufschluss darüber geben, ob von dem Fahrzeug grundsätzlich eine Gefahr ausgeht oder nicht. Idealerweise findet die Erstbewertung direkt am Unfallort statt und wird direkt vom Abschlepper durchgeführt. Das macht deutlich: Auch Abschleppunternehmen müssen über eine entsprechende Qualifikation verfügen – empfohlen wird S2 oder S3. Beurteilt der Abschlepper das Fahrzeug kritisch, sollte es direkt auf einem Quarantäneplatz gelagert werden. Dies gilt auch, wenn beispielsweise der Annahmemeister in der Werkstatt die Erstbewertung vorgenommen hat.