Schadenrecht Mietwagen: Dauer und Zulassungseintrag beachten

Von Rechtsanwalt Joachim Otting 2 min Lesedauer

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Das Mietwagenrisiko hat verschiedene Aspekte und Versicherer nutzen für Regresse derzeit gern die Hebel Inanspruchnahmedauer und fehlende zulassungsrechtliche Einträge.

Rechtsanwalt Joachim Otting informiert Sie in seinen Beiträgen über die aktuelle Rechtsprechung.(Bild:  Otting)
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In der Dezember-Ausgabe 2025 hat »Fahrzeug+Karosserie« auf rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Unfallersatzfahrzeugen aufmerksam gemacht und das sogenannte „Mietwagenrisiko“ thematisiert. Konkret wies F+K auf die vor dem Hintergrund der Regresssicherheit bestehende Notwendigkeit der mietvertraglichen Vereinbarung des Mietpreises hin.

Über die Tariffrage hinaus basieren aktuelle Regresse von Versicherern gegen die Werkstatt auf der „Hat zu lange gedauert“-Behauptung und auf dem Umstand, dass wieder mal ein Fahrzeug vermietet wurde, das nicht den zulassungsrechtlich notwendigen Eintrag „Vermietfahrzeug für Selbstfahrer“ in der Zulassungsbescheinigung Teil I aufweist.