CSRD-Richtlinie Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Eis gelegt

Von Werner Koller 5 min Lesedauer

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Die EU hat ab 2025 von Unternehmen eine Nachhaltigkeitsberichterstattung verlangt. Rund 400 Kfz-Unternehmen sollen davon betroffen sein. Jetzt wird das Vorhaben auf Eis gelegt: Alles soll vereinfacht und zeitlich verschoben werden – das sorgt für noch mehr Verwirrung.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein von der EU festgelegtes Regelwerk, das Nachhaltigkeitsstandards mess- und überprüfbar macht. Eigentlich sollte die EU-Richtlinie ab 2025 umgesetzt werden. Jetzt hat die EU die umfangreichen Maßnahmen auf Eis gelegt.(Bild:  Bijac - stock.adobe.com / KI-generiert)
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein von der EU festgelegtes Regelwerk, das Nachhaltigkeitsstandards mess- und überprüfbar macht. Eigentlich sollte die EU-Richtlinie ab 2025 umgesetzt werden. Jetzt hat die EU die umfangreichen Maßnahmen auf Eis gelegt.
(Bild: Bijac - stock.adobe.com / KI-generiert)

Die EU hatte 2019 im Rahmen des „Green Deals“ Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ins Leben gerufen. Was folgte, war eine hochkomplexe Ausarbeitung, wie Unternehmen nachweisen sollten, dass sie nachhaltig wirtschaften. Die sogenannte CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) sah finanzielle und nicht-finanzielle Kennzahlen vor, die Auskunft darüber geben, wie ein Unternehmen zu Umwelt- und Klimaschutz beiträgt, wie es soziale Aspekte und eine werteorientierte Unternehmensführung umsetzt. Ab 2025 sollte die Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend sein und die gleiche Bedeutung haben wie der Jahresabschluss.

Das sorgte für große Schrecken in der Unternehmerschaft, denn für die meisten Firmen in Deutschland schien kein Weg an der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbeizuführen. Betroffen sein sollten Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: Jahresumsatz von 50 Millionen Euro, Bilanzsumme von 25 Millionen Euro, 250 Beschäftigte. Nach und nach sollten aber alle Unternehmensgrößen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) davon erfasst werden. Doch seit dem 26. Februar 2025 ist alles anders: Auf EU-Ebene wurde der Maßnahmenkatalog des sogenannten Omnibus-Pakets vorgestellt, der die bürokratischen Anforderungen erheblich verringern soll und damit auch die Anzahl der betroffenen Unternehmen.