G 607 Gasanlagenprüfung Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nach G 607 wird zur Pflicht

Von Dipl. Ing. (FH) Konrad Wenz 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Im Bundesgesetzblatt wurde am 19. Juni 2024 die 56. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) veröffentlicht und damit der Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nun eine eindeutige Rechtsgrundlage gegeben.

Ab kommendem Jahr wird die Gasprüfung G 607 endlich wieder verbindlich vorgeschrieben – in Form des neuen § 60 StVZO.(Bild:  ZKF)
Ab kommendem Jahr wird die Gasprüfung G 607 endlich wieder verbindlich vorgeschrieben – in Form des neuen § 60 StVZO.
(Bild: ZKF)

Die Verordnung sieht eine umfassende Neufassung der StVZO vor, die in §60 eine Prüfung für Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Reisemobilen vorschreibt.

Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen sind mit der Neuregelung ab dem 19. Juni 2025 verpflichtet, die Flüssiggasanlage ihres Fahrzeuge nach der Technischen Regel des Arbeitsblatt G 607 prüfen zu lassen.

Dies betrifft die erstmalige Inbetriebnahme sowie die Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen. Die Prüfung muss danach wiederkehrend im Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung (Wiederholungsprüfung) erfolgen.

Gasanlagen in Bestandsfahrzeugen, für die eine Prüfung mittels Prüfblatt oder Prüfbuch nicht nachgewiesen werden kann, müssen bis zum Stichtag ebenfalls geprüft werden.

Die Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung und kann von geschulten Sachkundigen durchgeführt werden, die beispielsweise Ihre Anerkennung vom ZKF erhalten haben. Einen anerkannten Sachkundigen für die Gasprüfung finden Fahrzeughalter über die Website www.g607.de/liste/

Neu für die Besitzer der betreffenden Fahrzeuge ist ebenfalls, dass bei Überschreitung der Prüffrist mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro zu rechnen ist. Noch bedeutender ist jedoch, dass eine regelmäßige Prüfung der Gasanlage zu mehr Sicherheit führt und das Haftungsrisiko im Schadensfall reduziert wird.

Weitere Informationen zu Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen (G 607) sowie Termine für Lehrgänge zur Erlangung des Sachkundenachweises und Wiederholungslehrgänge für anerkannte Sachkundige sind auf der Website www.g607.de veröffentlicht.

 (we)

(ID:50076122)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung