Recht

Reparaturlaschen sind kein Schadenersatz

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Vollständiger Ersatz steht dem Geschädigten zu

Derartige Nachteile muss der Geschädigte nicht entschädigungslos hinnehmen. Ihm ist vielmehr vollständiger Ersatz zu leisten, und er ist so zu stellen, wie er ohne das Unfallereignis stünde.“

Der Versicherer hatte es wieder mit der Argumentation versucht, der Geschädigte müsse sich so verhalten, wie er sich verhalten würde, wenn er alles selbst zu bezahlen hätte.

Das LG Düsseldorf hat betont, dass der Selbstzahler nicht der Maßstab des Schadenersatzrechtes ist. Denn, so hat es der BGH schon vor Jahrzehnten entschieden: Der Selbstzahler nimmt Entbehrungen auf sich, die er zugunsten des Schädigers nicht auf sich nehmen muss. Wäre es anders, gebe es auch keinen Anspruch auf einen Mietwagen – Selbstzahler nehmen nämlich im Regelfall keinen.

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