Leasing/Finanzierung
Schadenregulierung brutto oder netto?
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Befindet sich ein geleastes beziehungsweise finanziertes Fahrzeug in Privathand, kommt bei einem Unfallschaden oft eine Streitfrage auf: Ist der Schaden brutto oder netto zu regulieren? Das LG Coburg schaffte nun Klarheit.
Ein großer Versicherer fiel damit auf, dass er bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen in Privathand die Reparaturkosten nur netto regulierte. Sein Argument: Eigentümer des Fahrzeugs sei die Leasinggesellschaft oder im Hinblick auf die Sicherungsübereignung die Bank. Die seien vorsteuerabzugsberechtigt.
Also müssten sie den Reparaturauftrag erteilen – und dann sei die Nettoregulierung richtig.
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