Räder als Ersatzteile Sind verschiedene Räder am gleichen Fahrzeug zulässig?

Von Dipl.-Ing. (FH) Kfz-Technik Peter Diehl 4 min Lesedauer

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Rechts die Räder des Auslieferungszustands, links solche aus dem Zubehörregal? Die Antwort auf die Frage nach der Zulässigkeit überrascht und eröffnet Kfz-Betrieben die Möglichkeit, auf die Bedürfnisse von zwei speziellen Kundengruppen einzugehen.

Der Alfa Romeo Giulia GT ist ein beliebter Oldtimer. Originale Räder sind inzwischen Mangelware und häufig nur noch gebraucht lieferbar, was risikobehaftet ist. Zugelassene Nachbauräder (siehe Bild auf Seite 47) sind eine Alternative.(Bild:  Stellantis)
Der Alfa Romeo Giulia GT ist ein beliebter Oldtimer. Originale Räder sind inzwischen Mangelware und häufig nur noch gebraucht lieferbar, was risikobehaftet ist. Zugelassene Nachbauräder (siehe Bild auf Seite 47) sind eine Alternative.
(Bild: Stellantis)

Auch wenn es die Autohersteller und -importeure nicht wahrhaben wollen: Räder sind Verschleißteile. Darüber hinaus sind sie durch ihre exponierten Positionen an den Fahrzeugen gefährdet, Schäden zu erleiden. Stichworte: Druckverluste, Schlaglöcher, Bordsteine und nicht zuletzt Kollisionen mit anderen Fahrzeugen oder Objekten.

Bisweilen bedarf es also Ersatzteile. Doch Ersatz ist meist teuer und manchmal Mangelware, beispielsweise Leichtmetallräder von historischen Fahrzeugen aus den 1970er- bis 1990er-Jahren. Daraus resultiert die Frage, ob es unbedingt identischer Ersatz sein muss, sprich einzelne Originalräder oder ein ganzer zulässiger Radsatz aus dem Zubehörregal.