Hauptuntersuchung ZDK befürchtet Entfall der Meisterpflicht für Prüfstützpunkte

Von Dipl.-Ing. (FH) Jan Rosenow 2 min Lesedauer

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Die kommende Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung bringt eine nur scheinbar unbedeutende Änderung mit sich: Die sogenannte Mängelschleife entfällt. Laut dem Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes birgt dieses Detail enormen Zündstoff.

In der geplanten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) fehlt im Teil über die Hauptuntersuchung (HU) die bisherige Möglichkeit der „Mängelschleife“.(Bild:  Thomas Kueppers)
In der geplanten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) fehlt im Teil über die Hauptuntersuchung (HU) die bisherige Möglichkeit der „Mängelschleife“.
(Bild: Thomas Kueppers)

Aktuell arbeitet die Bundesregierung an einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Die überarbeitete Rechtsverordnung befindet sich bereits auf der Zielgeraden des Formulierungsprozesses, nämlich in der sogenannten Rechtsförmlichkeitsprüfung beim Bundesministerium der Justiz (BMJ). Das bedeutet: Der Text steht, Änderungen aufgrund externer Vorschläge sind nicht mehr unterzubringen.

Doch die neue StVZO könnte schwere Folgen für das Kfz-Gewerbe nach sich ziehen. Denn in der kommenden Verordnung fehlt im Teil über die Hauptuntersuchung (HU) die bisherige Möglichkeit der „Mängelschleife“. Das geht aus einem Schreiben hervor, das dem Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen vorliegt.

Der Begriff bedeutet Folgendes: Findet die HU in einem Prüfstützpunkt statt, also in einer Kfz-Werkstatt, kann ein vom Prüfingenieur festgestellter Mangel (Beispiel: Bremsbeläge vorne verschlissen) noch am selben Tag vor Abschluss der HU beseitigt werden. Damit kann die begonnene HU nach Reparatur durch die Kfz-Werkstatt dann doch noch mit einem positiven Ergebnis und der Zuteilung der Plakette abgeschlossen werden

Dieses zeitsparende und kundenfreundliche Verfahren ist in der neuen StVZO nicht mehr enthalten. Der Prüfingenieur muss die HU zu Ende führen und das Fahrzeug aufgrund festgestellter Mängel „durchfallen“ lassen. Nach einer erfolgreichen Mängelbeseitigung folgt dann die Nachprüfung zur HU.

Laut ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün liegt der wahre Zündstoff bei dieser Änderung aber woanders: „Wenn der Betrieb rechtlich gesehen keine Reparaturen an Kraftfahrzeugen während der HU-Prüfung durchführen darf, dann wird dem Fahrzeughalter ein extremer Mehraufwand auferlegt. Zudem besteht ein hohes Risiko für Schwarzarbeit durch diese Änderung der StVZO.“ Auch eine Eintragung des Prüfstützpunkts in der Handwerksrolle sei dann nicht mehr notwendig. Grün: „Das ist ein direkter Angriff auf die Handwerksordnung.“

Der ZDK befürchtet, dass auf Grund einer fehlenden Erstanerkennung der Prüfstützpunkte durch eine neutrale Instanz wie die Kfz-Innungen sich nun „Hinterhofwerkstätten“ sowie branchenfremde Unternehmen künftig bei den Prüforganisationen als Partner ins Spiel bringen könnten und dadurch insgesamt die Qualität der HU-Durchführung in Prüfstützpunkten verringert wird. Deshalb fordert der Verband alle Landesverbände auf, bei den Verkehrsministerien ihrer Bundesländer auf die negativen Folgen dieser StVZO-Novelle hinzuweisen. Denn nur über den Bundesrat ließen sich jetzt noch Änderungen am Text bewirken, hieß es auf der Sitzung des Ausschusses Werkstätten und Technik am 29. Januar 2024 in Berlin.

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